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ARBEITSRECHT/072: Wenn Weihnachtsgeld - dann gerecht (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. November 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht
Weihnachtstipp

Wenn Weihnachtsgeld - dann gerecht


Erfurt/Berlin (DAV). Zahlt der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld, so darf er bezüglich der Höhe nicht ohne besondere Gründe zwischen Arbeitern und Angestellten differenzieren. Dies teilt die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit (Urteil vom 12. Oktober 2005, AZ: 10 AZR 640/04).

Der Kläger war Arbeiter in einer Gießerei. Im Jahr 2002 erhielt er ein Weihnachtsgeld in Höhe von 55 % seines Monatsverdienstes, die Angestellten des Betriebes bekamen dagegen ein 13. Monatsgehalt ausgezahlt. Gegen diese Benachteiligung zog er vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeiter Recht. Der Arbeitgeber sei auch bei freiwilligen Leistungen wie Weihnachtsgeld an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Arbeiter und Arbeitnehmer dürften nach Ansicht der Richter nur unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür einen Grund gäbe. Als möglichen Grund führte das Gericht eine beabsichtigte Bindung der Angestellten an den Betrieb an, da diese im Gegensatz zu den Arbeitern qualifizierter und somit auf dem Arbeitsmarkt schwerer zu finden seien. Ein höheres Ausbildungsniveau und damit eine größere Schwierigkeit von Neuanstellungen habe der Arbeitgeber jedoch nachweisen können. Daher musste er die ausstehenden 45 Prozent des Weihnachtsgeldes nachträglich auszahlen.

In diesem Fall konnte sich der Arbeitnehmer mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich durchsetzen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 62/08 vom 26. November 2008
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat November 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2008