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ARBEITSRECHT/133: Chancen und Risiken befristeter Arbeitsverträge (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. Juli 2012

Rubrik: Beruf/Recht/Urteile

Chancen und Risiken befristeter Arbeitsverträge



Berlin (DAV). Fast jeder zweite Arbeitnehmer wird in Deutschland zunächst befristet eingestellt. Vor allem Berufseinsteiger und Neueingestellte sind davon betroffen. Jeder zweite befristet eingestellte Beschäftigte wird von seinem Arbeitgeber später unbefristet übernommen, informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die größten Vorteile eines befristeten Arbeitsvertrags liegen zunächst beim Arbeitgeber: Er hat mehr Flexibilität und kann Arbeitskräfte länger erproben. Zudem endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Befristung. Der Arbeitgeber kann sich somit relativ einfach vom Arbeitnehmer trennen.

"Befristet angestellte Arbeitnehmer sind aber nicht rechtlos", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Lunk, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Während der befristeten Tätigkeit genössen auch sie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Zudem sei die Befristung regelmäßig nur bis zur Dauer von zwei Jahren ohne Sachgrund möglich. Danach müsse der Arbeitgeber begründen, warum er den Arbeitsvertrag nicht unbefristet abschließe. Arbeitgeber könnten bei aller Möglichkeit zur Flexibilisierung eine Menge Fehler machen, so durch die Angabe nicht anerkannter Gründe.

Auch nach dem Ende der befristeten Tätigkeit können die Arbeitnehmer ihre Rechte prüfen lassen. Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Klage das Recht auf einen unbefristeten Arbeitsplatz geltend zu machen.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung ArbR 13/12 vom 25. Juli 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2012