Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ARBEITSRECHT/174: Keine ehrenrührigen Behauptungen am Arbeitsplatz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Mai 2014

Rubrik: Beruf/Recht/Urteile

Keine ehrenrührigen Behauptungen am Arbeitsplatz



Berlin (DAV). Ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte oder Kollegen rechtfertigen die Kündigung eines Mitarbeiters. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 4. Februar 2014 (AZ: 19 Sa 322/13).

Die Sekretärin in einer Stadtkämmerei erhob schwere Vorwürfe gegen die Kämmerin und weitere Kollegen: Es sei unter anderem zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes gekommen. Der zuständige Landkreis kündigte ihr.

Mit ihrer Kündigungsschutzklage hatte die Frau keinen Erfolg. Sie habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, befand das Gericht. Es rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen auch nicht, dass die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien. Dem Arbeitgeber sei es insgesamt nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

*

Quelle:
Pressemitteilung ArbR 10/14 vom 5. Mai 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2014