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INTERNATIONAL/172: Mexiko - Von Opfern zu Täterinnen (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Von Opfern zu Täterinnen

Von Lucía Lagunes Huerta


(Mexiko-Stadt, 12. Juli 2016, cimac-poonal) - Yakiri Rubí Rubio Aupart und Clara Tapia Herrera kannten sich nicht und hatten keinen Kontakt zueinander, sie waren nicht an den gleichen Orten anzutreffen und ihre Wege hatten sich niemals gekreuzt. Die Lebensgeschichte der beiden ist verschieden, sie sind unterschiedlich alt und sie befinden sich in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. Dennoch haben sie eines gemeinsam: Obwohl beide Opfer von sexistischer Gewalt wurden und bei den zuständigen Behörden in Mexiko-Stadt Anklage erhoben hatten, wurden sie wie Verbrecherinnen und Täterinnen behandelt und erlebten die Frauenfeindlichkeit, die dem Rechtssystem der Hauptstadt inne wohnt und die Nachlässigkeit der behördlichen Untersuchungen.


Empfehlung der Menschenrechtskommission

Da die Frauen von den Justizbehörden so schlecht behandelt wurden, wandten sie sich an die Menschenrechtskommission der Stadt Mexiko CDHDF (Comisión de Derechos Humanos del Distrito Federal), die nach drei langen Jahren, in denen die Kommission Untersuchungen durchführte und den Prozess begleitete, endlich die Empfehlung 6/2016 herausgab.

Die Empfehlung, die sich an die Generalstaatsanwaltschaft von Mexikos Hauptstadt richtet, fokussiert sich auf vier Menschenrechten, die in den Verfahren gegen Clara Tapia Herrera und Yakiri Rubí Rubio Aupart verletzt wurden: das Recht auf ein Leben ohne Gewalt, auf einen angemessenen Prozess, auf Zugang zur Justiz und auf persönliche Integrität.

Nach Ansicht der Menschenrechtskommission hatte die Justiz die beiden Frauen in zwei Szenarien verortet: als Opfer und als Täterinnen, wobei das Täterinnen-Szenario die Oberhand gewann und so eine würdige Behandlung und ein echter Zugang zur Justiz in weite Ferne rückten.


Grobe Mängel bei den Ermittlungen

Auf 111 Seiten und in zwei Anhängen zeigt die Menschenrechtskommission nicht nur auf, wie die Genderperspektive bei der Rechtsprechung vollkommen vernachlässigt wurde, sondern auch, welch grobe Mängel es bei den Ermittlungen durch Mitarbeiter*innen der Generalstaatsanwaltschaft gegeben hat, die eher Schuldige produzieren als echte Untersuchungen durchführen und die Wahrheit ermitteln.

Das nachlässige Handeln der Ermittelnden und der Staatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt wurde schon verschiedene Male angeprangert. Die Empfehlung zu den Fällen von Clara und Yakiri bestätigt diese Nachlässigkeit und die große Herausforderung, die vor dem derzeitigen Staatsanwalt der Hauptstadt, Rodolfo Ríos Garza liegt: aus seiner Behörde eine Einrichtung zu machen, der die Opfer Vertrauen schenken können, eine Behörde, die korrekte Ermittlungen durchführt und nicht Fehler und Menschenrechtsverletzungen produziert.

Yakiri und Clara kannten sich nicht, sie wussten nichts voneinander und ihre Geschichten sind miteinander durch Straflosigkeit und die Verletzung der Menschenrechten verwoben, aber auch durch die Hartnäckigkeit ihrer beiden Verteidigern*innen, Karla Micheels Salas und David Peña.

Drei lange Jahre sind vergangen, seit die Menschenrechtskommission von Mexiko-Stadt die Ermittlungen aufgenommen und mit der Empfehlung 6/2016 abgeschlossen hat, die dann am 7. Juli veröffentlicht wurde.

Ein Mehrwert der Empfehlung ist, dass sie sowohl auf internationalem Recht wie auch auf nationalem Recht gründet, auf den Abkommen für die Rechte der Frauen ebenso wie auf der Genderperspektive und der Verfassungsreform von 2011 über die Menschenrechte.


Notwendige Veränderungen bei der Justizbehörde

Jetzt ist es an Rodolfo Ríos Garza, die Staatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt, die er leitet, zu verändern, um Ermittlungen zu garantieren, die sich eng an die Menschenrechte anlehnen und die Genderperspektive einbeziehen. Nur so könnte er garantieren, dass keine Clara und keine Yakiri mehr von Opfern zu Täterinnen werden und dass die Täter gemäß dem Gesetz verurteilt und die Opfer geschützt werden.

Staatsanwalt Ríos Garza hat noch weitere fünf Fälle ausstehen, darunter auch die der Menschenrechtsverteidigerin Nadia Vera Pérez und des Fotojournalisten Rubén Espinosa Becerril. Ein Jahr nach der Tat gibt es noch wenig Klarheit zu den durchgeführten Ermittlungen.

Wie viele Empfehlungen braucht der Staatsanwalt noch, um in seiner Behörde Veränderungen einzuleiten?


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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2016

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