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MELDUNG/032: Hausfriedensbruch - Völkerrechtsbruch kein rechtfertigender Notstand (GAAA)


Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen (GAAA) - Dienstag, 20. April 2010

Völkerrechtsbruch kein rechtfertigender Notstand

Gericht befindet Friedensaktivisten des Hausfriedensbruchs für schuldig


"Alle hier im Saal sind sich einig, dass Atomwaffen am besten nicht in der Welt wären", mit diesem Satz begann der Cochemer Amtsrichter Michel heute seine Urteilsbegründung im Prozess gegen Hans-Peter Laubenthal. Die Atombombenabwürfe in Japan seien ein Beispiel dafür, wir schrecklich die Auswirkung solcher Bomben sei, so Michel. Aber selbst wenn man davon ausginge, dass die Stationierung der Bomben in Büchel völkerrechtswidrig sei, rechtfertige dies nicht das bewusste Übertreten von Gesetzen. Laubenthal hatte zusammen mit zwei weiteren Friedensaktivisten auf dem Gelände der Kaserne in Brauheck Flugblätter und Rosen an Soldaten verteilt und sich trotz Aufforderung geweigert, das Gelände zu verlassen. Er wurde heute wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, die auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage soll er 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Hans-Peter Laubenthal, der seit beinahe 30 Jahren mit großem Engagement in der Friedensbewegung aktiv ist, war zu dem Prozess eigens aus Berlin angereist. "Die Frage der Abschaffung der Atomwaffen steht seit 1981 im Zentrum meines Lebens", erläuterte er. Insgesamt acht mal sei er in Hiroshima gewesen. Über Jahre hinweg habe er sich mit verschiedensten Mitteln für die Abschaffung der Atomwaffen eingesetzt, aber ohne Erfolg. "Die Rechtslage ist eindeutig", so Laubenthal. "Wir haben das Gutachten des internationalen Gerichtshofs, der die Drohung mit Atomwaffen für völkerrechtswidrig erklärt. Wir haben den Nichtverbreitungsvertrag, der es einem Nicht-Atomwaffenstaat wie der Bundesrepublik Deutschland verbietet, Atomwaffen anzunehmen. Wir haben eine Polizei und Justiz, deren Aufgabe es ist, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen. Aber es passiert nichts." Deshalb habe er zum Mittel des Zivilen Ungehorsams gegriffen, um die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf dieses Problem zu lenken.

Die Gerichtsverhandlung, die weitgehend in Form eines Dialogs zwischen dem Richter und dem Angeklagten stattfand, kreiste immer wieder um die Frage des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB. Amtsrichter Michel verwies wiederholt darauf, dass auch bei einem Notstand nur das mildeste Mittel zulässig sei. Unser Rechtsstaat erlaube vielfältige Möglichkeiten demokratischen Engagements, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Diese seien ja im Fall der Atomwaffen auch erfolgreich gewesen: Schließlich werde ja jetzt über deren Abzug verhandelt. Der Angeklagte konterte, das sei nicht ausreichend: "Ob ein eklatanter Bruch der Verfassung und des Völkerrechts fortgesetzt wird oder nicht, das kann nicht Gegenstand von politischen Verhandlungen sein." Eine gewaltfreie Aktion Zivilen Ungehorsams, bei der niemand geschädigt wird, sei ein sehr mildes Mittel, um die Öffentlichkeit und die Justiz zu einer Auseinandersetzung mit dieser Frage zu bewegen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20.04.2010
Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen (GAAA)
Mitgliedsorganisation in der DFG-VK
Kontakt: GAAA, c/o M. Küpker, hamburg@bombspotting.org
Internet: www.gaaa.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2010