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MELDUNG/082: Bundeskriminalamt verletzt Datenschutzrechte von Journalisten (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Pressemitteilung vom 15. Oktober 1010

Bundeskriminalamt verletzt Datenschutzrechte von Journalisten


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 6. Oktober 2010 (Az.: 6 K 280/10.WI) der Klage eines polnischen Journalisten stattgegeben, der gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch das BKA an das NATO-Hauptquartier geklagt hatte.

Dem polnischen Journalisten wurde durch die NATO die von ihm beantragte Akkreditierung als Journalist für den NATO-Gipfel 2009 in Straßburg verweigert. Zuvor übermittelte die NATO im Rahmen eines mit dem BKA vereinbarten standardisierten Akkreditierungsüberprüfungsverfahrens die personenbezogenen Daten an das BKA. Dieses nahm daraufhin einen internen Abgleich mit dem eigenen Datenbestand vor. Unter Bezugnahme auf die dort gespeicherten Daten über den Journalisten gab das BKA gegenüber der NATO eine Empfehlung zur Nichtzulassung ab.

Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Übermittlung der Daten des Journalisten an die NATO durch das BKA ohne Rechtsgrundlage erfolgte und damit rechtswidrig gewesen ist. Das BKA-Gesetz enthalte, so das Gericht, keine Norm, die eine Übermittlung von Daten an die NATO erlaube. Das Gericht hat weiterhin festgestellt, dass selbst die Speicherung der Daten über den Journalisten beim BKA rechtswidrig gewesen ist und diese hätten gelöscht sein müssen.

"Dieses Urteil verdeutlicht zum wiederholten Mal, dass die Polizeibehörden nicht davor zurückschrecken, im Namen der Sicherheit gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen", so Sönke Hilbrans, Datenschutzexperte und Rechtsanwalt des polnischen Journalisten. "Zum zweiten Mal nach dem G8-Gipfel 2007 musste ein Gericht einen schweren Eingriff des BKA in die Pressefreiheit korrigieren", so Rechtsanwalt und RAV-Vorstandsmitglied Peer Stolle.

Der RAV hatte für den NATO-Gipfel 2009 einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet. Bei der Anreise wurde einer Reihe von Demonstranten die Einreise nach Frankreich verweigert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass allein auf Eintragungen in dem polizeilichen Datenbestand INPOL und in der "Gewalttäterdatei links" eine Verweigerung der Einreise nicht gestützt werden kann.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Oktober 1010
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2010