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MELDUNG/095: Bewegter Auftakt beim Lüneburger Keks-Prozess (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung, 1. Dezember 2010

Bewegter Auftakt beim Lüneburger Keks-Prozess

- Prozess auf unbestimmt vertagt
- Angeklagter nach Prozess verhaftet


Am heutigen Mittwoch begann ein Prozess gegen Karsten Hilsen vor dem Lüneburger Amtsgericht. Dem Aktivisten wird vorgeworfen Kekse aus der Mülltonne gestohlen zu haben. Vor Beginn des Prozesses und in der Verhandlung zeigten UnterstützerInnen des Angeklagten ihren Unmut gegen die Wegwerf-Gesellschaft und diesen absurden Prozess. Die Sitzung dauerte nur etwa eine Stunde und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Im Anschluss an der Verhandlung wurde Karsten Hilsen im Gerichtssaal festgenommen. Weil er ein Bußgeld wegen eines Verkehrsdeliktes nicht zahlen konnte, wurde er in Erzwingungshaft genommen - was im Falle von Zahlungsunfähigkeit unzulässig ist.

Der Vorwurf Karsten Hilsen hätte weggeworfene Kekse gestohlen stammt aus dem Sommer 2010. Danach war das Verfahren sowohl gegen Herrn Hilsen, wie auch gegen eine weitere Person, gegen die die Staatsanwaltschaft den identischen Vorwurf erhoben hatte, wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt worden. Nach einer erneuten Prüfung wurde das Verfahren gegen den bekannten Anti-Atom-Aktivisten Karsten Hilsen jedoch wieder aufgenommen, während gegenüber der anderen Person lediglich die Rechtsgrundlage der Einstellung geändert wurde. Die Anklage lautet auf Hausfriedensbruch, weil die Mülltonne sich auf dem Betriebsgelände der Konditorei Scholze befand.

Solidarische UnterstützerInnen verteilten am Dienstag Flyer und containerten - also aus Mülltonnen geholten - Kuchen am Lüneburger Weihnachtsmarkt. Die Passanten lasen erstaunt laut vor: "Kekse! Kekse!" Hanna Poddig, eine der UnterstützerInnen berichtet: "Viele wollten nicht glauben, dass Menschen aus solchen Gründen angeklagt werden und hielten unsere Flyer für sogenannte Fakes. Also für eine Fälschung."

Im heutigen Prozess beantragte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung einen juristischen Bestand. Die Verteidigung sollte nicht wie üblich durch einen Anwalt gewährt werden, sondern durch die gerichtserfahrene Lüneburger Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Dem Antrag wurde stattgegeben. Zur inhaltlichen Verhandlung kam es an diesem Tag nicht. Nachdem ein Teil des Publikums wegen kritischer Äußerungen ausgeschlossen worden war, wurde die Sitzung nach ca. einer Stunde beendet und vertagt, da die zuständige Richterin zunächst über einen Antrag der Verteidigung auf Akteneinsicht entscheiden muss.

Noch im Gerichtsaal wurde der vermeindliche "Dieb" durch einen zuvor als Zeuge erschienenen Polizisten in Erzwingungshaft genommen. Cécile Lecomte erklärte nach der Verhandlung: "Karsten soll ein Bußgeld wegen eines banalen Verkehrsdeliktes zahlen, obwohl er längst seine Verhältnisse offengelegt und seine Zahlungsunfähigkeit dargetan hat. Dem Gesetz nach darf Erzwingungshaft jedoch nur dann vollzogen werden, wenn der Betroffnene zahlungsfähig ist. Im Weltbild von Richtern, die selbst zu den wohlhabenden Menschen gehören, ist ein Mensch, der sich u.a. aus Geldnot von weggeworfenen Lebensmittel ernährt, zahlungsfähig. Das ist doch ein Skandal!"

Karstens UnterstützerInnen wollen das Vorgehen der Staatsgewalt nicht ohne weiteres hinnehmen. Am Nachmittag informierten sie PassantInnen über das Geschehen, eine Passantin spendete die ersten zehn Euro um Karsten "frei zu kaufen". Über weitere Spenden und Solidaritätsgesten freut sich die Gruppe.


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Quelle:
Pressemitteilung, 1.12.2010
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2010