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MELDUNG/182: Deutscher Anwaltverein begrüßt neue Rechtsform für Anwaltskanzleien (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Februar 2012

DAV begrüßt neue Rechtsform für Anwaltskanzleien


Berlin (DAV). Das Bundesministerium der Justiz hat heute eine Reform des Partnerschaftsgesellschaftsrechts vorgestellt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Reform des § 8 PartGG. Die Forderung nach einer Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft geht auf eine Initiative des DAV zurück, die im September 2010 der Deutsche Juristentag aufgegriffen hat.

"Es kann nicht sein, dass deutsche Kanzleien in eine englische Rechtsform für ihre Kanzlei, die der LLP, flüchten", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. In diese Gesellschaftsform wechselten nicht nur internationale Sozietäten, sondern auch deutsche Kanzleien mit weniger Partnern.

Die in diesem Zusammenhang erforderliche Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft ist eine zentrale Forderung des DAV, da auch das deutsche Berufsrecht im europäischen Wettbewerb steht.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 03/12 vom 15. Februar 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2012