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MELDUNG/317: WM-Special - WM-Ticket wird bei Flugverspätung von der Airline nicht erstattet (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Mai 2014

Keine Rote Karte für Fans: Antworten auf Rechtsfragen rund um die Fußball-WM 2014

WM-Ticket wird bei Flugverspätung von der Airline nicht erstattet



Berlin (DAV). Der Flug verspätet, das Spiel verpasst ð und der Ticketpreis wird nicht zurückerstattet. Doch haben Reisende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf anderweitigen Schadensersatz. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Wer mit einer europäischen Airline fliegt und der Zielort mit mehr als vier Stunden Verspätung erreicht wird, kann sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen und bis zu 600 Euro zurückerstattet bekommen. "Reisende sollten in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen", rät der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Sollte es zu keiner Einigung mit der Airline kommen, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, sagt Degott.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
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Quelle:
Pressemeldung zur Fußball-WM in Brasilien vom 28. Mai 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014