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MELDUNG/318: WM-Special - Auf WM-Spiele dürfen Arbeitnehmer nur in den Pausen wetten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Mai 2014

Keine Rote Karte für Fans: Antworten auf Rechtsfragen rund um die Fußball-WM 2014

Auf WM-Spiele dürfen Arbeitnehmer nur in den Pausen wetten



Berlin (DAV). Kaum ein Büro hierzulande ist denkbar ohne Tippspiel zur WM: Schmeißt Italien Deutschland wieder raus, und wer schafft es über die Vorrunde hinaus? Vor allem sollten sich Arbeitnehmer aber eines fragen: ob sie während ihrer Arbeitszeit überhaupt wetten dürfen. Die Deutsche Anwaltauskunft gibt Hinweise zum Umgang mit diesem Thema.

"Grundsätzlich sind Wetten im Büro erlaubt. Aber man darf sich damit nur in den Arbeitspausen befassen", sagt Rechtsanwalt Reinhard Schütte von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wollen Arbeitnehmer online wetten, sollten Sie vorher prüfen, ob sie das am Büro-PC dürfen. Der Arbeitgeber muss die private Nutzung des Computers erlauben. Festgelegt ist das häufig in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag. Erlaubt der Chef die Internetnutzung nicht, müssen sich seine Mitarbeiter bis zum Feierabend gedulden, um die WM-Ergebnisse zu prüfen.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de.

Mehr zum Thema lesen Sie auf:
www.anwaltauskunft.de/magazin/thema/wm/

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Quelle:
Pressemeldung zur Fußball-WM in Brasilien vom 28. Mai 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014