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MELDUNG/322: WM-Special - Dreifacher Versicherungsschutz für Reisen zur WM nach Brasilien ratsam (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Mai 2014

Keine Rote Karte für Fans: Antworten auf Rechtsfragen rund um die Fußball-WM 2014

Dreifacher Versicherungsschutz für Reisen zur WM nach Brasilien ratsam



Berlin (DAV). Wer die deutsche Nationalmannschaft vor Ort unterstützen möchte, sollte vor seiner Reise nach Brasilien drei Versicherungen abschließen, rät die Deutsche Anwaltauskunft.

"Grundsätzlich gilt bei der Versicherungsfrage nichts anderes, als bei anderen Auslandsreisen", sagt der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Er empfiehlt eine dreifache Absicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung solle jeder Reisende abschließen, der ein Paket bucht, also etwa Flug und Hotel gemeinsam. Die Versicherung übernimmt etwaige Stornogebühren, sollten gute Gründe, etwa eine Krankheit, eine Reise kurzfristig verhindern. Solche Versicherungen gibt es auch nur für die Flüge. Allerdings sollten hier die Policen ausführlich gelesen werden, da darin oftmals ein Selbstbehalt enthalten ist.

Zudem sollte eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. "Brasilien ist kein einfaches Reiseland", sagt Rechtsanwalt Degott. Die Versicherung greift, wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung im Urlaubsland frühzeitig nach Hause muss ð im schlimmsten Fall sogar in einem Sanitätsflugzeug.

Diese Versicherung ist aber nur dann wirklich sinnvoll, wenn auch mögliche Arzt- oder Krankenhausaufenthalte vor Ort übernommen werden. Das gewährleistet die Reisekrankenversicherung. Besonders in Privatkliniken seien die Behandlungskosten extrem hoch, weiß Paul Degott.

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Quelle:
Pressemeldung zur Fußball-WM in Brasilien vom 28. Mai 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2014