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MELDUNG/408: Wenn die Feuerwehr eine Rechnung schickt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. Dezember 2015
Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Wenn die Feuerwehr eine Rechnung schickt

Auch für Rettungseinsätze können Bürger zur Kasse gebeten werden


Berlin (DAV). Rettungseinsätze der Feuerwehr können teuer werden. Immer häufiger werden die Bürger später zur Kasse gebeten. Dabei können Kosten von mehreren tausend Euro anfallen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

"Die Rechtslage ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. So muss in Berlin zum Beispiel die Rettung eines Haustieres bezahlt werden, in Nordrhein-Westfalen dagegen ist dies meist umsonst.

Den Gebührenbescheid müssen die Betroffenen aber nicht einfach akzeptieren. Bürger können widersprechen und auch vor einem Verwaltungsgericht klagen, wenn ihnen die Kosten zu hoch erscheinen. "Die Rettungskräfte dürfen nur einen angemessenen Aufwand in Rechnung stellen, oft sind die geforderten Summen zu hoch", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Weitere Informationen über die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften und wie man damit umgehen sollte, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 60/15 vom 4. Dezember 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015

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