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MELDUNG/478: Kunst darf man nicht mehr überall hin verkaufen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Dezember 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Kunst darf man nicht mehr überall hin verkaufen
Das neue Kulturgutschutzgesetz verbietet oft den Verkauf ins Ausland


Berlin (DAV). Kunstwerke erzielen auf internationalen Auktionen Höchstpreise. Deutsche Kunst darf dort oft nicht mehr verkauft werden. Dies regelt das neue Kulturgutschutzgesetz. "Bedeutsame deutsche Kunstwerke müssen jetzt in Deutschland bleiben", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dies bedeutet für die Eigentümer oft, dass sie weniger Geld beim Verkauf einnehmen.

"Dennoch handelt es sich rechtlich nicht um eine Enteignung, sondern um eine Einschränkung der Eigentümerrechte", so Swen Walentowski. Im Gegenzug haben die Eigentümer das Recht auf steuerliche Vergünstigungen und einen Ankauf durch den Staat. Dennoch werden wohl in Zukunft häufig die Gerichte bemüht werden. Eigentümer von wertvoller Kunst sollten also vor einem Verkauf einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Weitere Informationen über die Folgen des Kulturgutschutzgesetzes finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

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www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 49/16 vom 13. Dezember 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
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Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

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