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MELDUNG/510: Freisprüche in drei Verfahren für Klima-Aktivist*innen in Grevenbroich (Kampagne "Ende Gelände")


Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
Pressemitteilung vom 1. Juni 2017

"Weltklima bleibt unverhandelbar"

+++ drei Freisprüche in drei Verfahren für Klima-Aktivist*innen in Grevenbroich +++ Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen Freisprüche in Erkelenz eingelegt +++


Grevenbroich, 01.06.2017. Am heutigen Donnerstag hat das Amtsgericht Grevenbroich drei Aktivist*innen freigesprochen, die sich im August 2015 an der Aktion Ende Gelände beteiligt haben sollen. Ihnen wurde jeweils Hausfriedensbruch vorgeworfen. Mit diesen Freisprüchen bleibt die Bilanz vor Gericht für das Bündnis erfreulich.

Vor dem Amtsgericht wurden heute ingesamt drei Fälle verhandelt. Im allen drei Fällen war, wie bereits in Erkelenz vor einigen Wochen, der Tagebauleiter vom Tagebau Garzweiler als Zeuge geladen. Er sagte erneut aus, dass aus seiner Sicht keine durchgehende Umfriedung des Geländes vorliegt. So plädierten Verteidigung und Staatsanwaltschaft in allen Verfahren einmütig auf Freispruch. Das Urteil der Richterin lautete entsprechend auch so.

"Die Freisprüche sind großartig für die betroffenen Aktivist*innen und auch das Bündnis selbst. Sie zeigen, dass die Gerichte gerade der repressive Linie von RWE und Staatsanwaltschaft nicht folgen können, welche versuchen die Aktivist*innen einzuschüchtern.", so Joachim Hesse von Ende Gelände. "Doch auch ein anderer Ausgang hätte an der Legitimität und Notwendigkeit der Anti-Kohle-Proteste nichts geändert: Das Weltklima bleibt unverhandelbar - mit oder ohne dem 'Segen' der Gerichte. Vor diesem Hintergrund wird die Unverhältnismäßigkeit des brutalen und kaum aufgearbeiteten Polizeieinsatzes von damals noch klarer."

Unterdessen wurde bekannt, dass bezüglich der beiden Freisprüche der vergangenen Wochen am Amtsgericht Erkelenz jeweils Revision seitens der Staatsanwaltschaft eingelegt wurde. Dies trifft das Bündnis insofern unerwartet, als dass auch die Staatsanwaltschaft in beiden Fällen auf Freispruch plädiert hatte. Hesse dazu: "Als wir davon erfuhren, dass die Staatsanwaltschaft den von ihr geforderten Freispruch in die Revision schickt, wussten wir nicht ob wir lachen oder weinen sollten. Die heutigen Freisprüche dürften dieses Berufungsverfahren nicht unbedingt bestärkt haben. Die Strafverfolgung entwickelt sich zusehends zu einem Possenspiel. Welche Gründe hinter diesem Schritt stehen, muss sich in den kommenden Wochen zeigen."

Im August 2015 hatte das Bündnis Ende Gelände erstmalig zu einer massenhaften Aktion Zivilen Ungehorsams gegen Braunkohle aufgerufen. Diesem waren über 1.000 Menschen gefolgt. Nachdem dies 2016 in der Lausitz mit mehr als 4.000 Teilnehmer*innen wiederholt wurde, wird in diesem August vom 24. bis 29. zur Beteiligung an den Aktionstagen im Rheinland mobilisiert. Erneut sind massenhafte Blockaden geplant.

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Quelle:
Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
E-Mail: presse@ende-gelaende.org
Internet: https://www.ende-gelaende.org/de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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