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MELDUNG/526: AbrüstungsaktivistInnen wegen friedlichen Protests gegen Atomwaffen verurteilt (IPPNW)


IPPNW-Pressemitteilung vom 5. Oktober 2017
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland

AbrüstungsaktivistInnen wegen friedlichen Protests gegen Atomwaffen verurteilt

Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen endlich anerkennen


Gestern hat das Landgericht Cochem vier FriedensaktivistInnen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der IPPNW-Arzt Ernst-Ludwig Iskenius, eine Hebamme und zwei Studierende waren Teil einer Gruppe von AktivistInnen des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA), die im September 2016 in den Atomwaffenstützpunkt Büchel eingedrungen waren und die Start- und Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt hatten. Mit der gewaltfreien Aktion wollten die AktivistInnen auf die Lagerung von Atomwaffen in der Eifel und deren Aufrüstung durch den Austausch mit einer zielgenaueren Version der B61-Atombombe aufmerksam machen.

In der Gerichtsverhandlung sagte Ernst-Ludwig Iskenius: "Atomwaffen stellen wegen ihrer katastrophalen humanitären Konsequenzen ein Unrecht dar. Sie sind ein Verbrechen an der zukünftigen Generation." Er betonte, dass durch den jüngst in den Vereinten Nationen verabschiedeten Atomwaffenverbotsvertrag erneut bekräftigt wird, dass die Stationierung von Atomwaffen geltendem Völkerrecht widerspricht. Deutschland kann dem Vertrag erst beitreten, wenn die US-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind und die Bundesregierung sich nicht mehr an der Planung von Atomwaffeneinsätzen in der NATO beteiligt. Deutschland hatte die Verhandlungen u.a. aufgrund des Drucks der NATO-Partner boykottiert.

Im Schlusswort erklärte Ernst-Ludwig Iskenius gegenüber dem Richter: "Sie können Geschichte schreiben: Sie können uns freisprechen und damit das Unrecht in Büchel deligitimieren. Sollten Sie uns verurteilen in der Hoffnung, andere Menschen davon abzuschrecken, das gleiche zu tun, dann werden Sie sich irren".

Am 18. Oktober 2017 um 13:30 Uhr wird ein weiterer Prozess wegen derselben Aktion vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem gegen die JunepA-AktivistInnen, die unter 21 Jahren sind, abgehalten. Dort werden die Angeklagten erklären, wieso sie zivilen Ungehorsam gegen den "Wahnsinn der atomaren Bewaffnung" ausüben. Auch dieser Prozess wird öffentlich sein. Am 1. September 2017 wurde JunepA für ihr Engagement der Aachener Friedenspreis verliehen.

Weitere Informationen über JunepA unter:
http://junepa.blogsport.eu/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Oktober 2017
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland
Körtestr. 10, 10967 Berlin
Tel. 030/69 80 74-0, Fax: 030/69 38 166
E-Mail: ippnw@ippnw.de
Internet: www.ippnw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2017

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