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MELDUNG/585: Stefan Harbarth wird Bundesverfassungsrichter - anwaltliche Verstärkung in Karlsruhe (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 22. November 2018

Harbarth wird Bundesverfassungsrichter - DAV ist erfreut über anwaltliche Verstärkung in Karlsruhe


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist erfreut, dass mit Stefan Harbarth nun endlich wieder ein Anwaltskollege am Bundesverfassungsgericht einzieht.

Harbarth wurde heute vom Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat ihn morgen zum Vizepräsidenten ernennt - damit würde er 2020 voraussichtlich der Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle.

Die praktischen Erfahrungen von Anwältinnen und Anwälten können aus Sicht des DAV die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts enorm bereichern. Die Anwaltschaft, immerhin größte Gruppe unter den volljuristischen Berufen, ist in Karlsruhe bislang stark unterrepräsentiert: Seit Beginn der Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts gab es zwischen 1967 und 2005 lediglich drei Rechtsanwälte auf der Richterbank. In den letzten dreizehn Jahren sogar überhaupt keine mehr. Mit der Wahl Harbarths kann nun die Expertise der Anwaltschaft endlich wieder Einzug in das höchste deutsche Gericht finden.

DAV-Präsident Ulrich Schellenberg hält die Entscheidung für ein gutes Signal: "Es ist wichtig, dass Richterschaft und Anwaltschaft in einem stetigen Austausch bleiben - sind wir doch alle Teil derselben rechtsstaatlichen Justizfamilie. Gerade bei allem gegenwärtigen Schlechtreden des Rechtsstaats ist das Bewusstsein dieser Gemeinsamkeit immer wieder wichtig zu betonen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/18 vom 22. November 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2018

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