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MELDUNG/608: Anwaltstag 2019 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an Tariflohnentwicklung anpassen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Mai 2019
70. Anwaltstag vom 15. bis 17. Mai 2019 in Leipzig

DAV fordert, RVG an Tariflohnentwicklung anzupassen


Leipzig/Berlin (DAV). Zugang zum Recht bedeutet auch Zugang zur anwaltlichen Dienstleistung. Damit dieser weiterhin für alle Menschen gewährleistet ist, müssen Anwältinnen und Anwälte angemessen vergütet werden. Anlässlich des 140. Jubiläums der ersten anwaltlichen Gebührenordnung fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zügig zu reformieren.

Das RVG und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regeln die anwaltliche Dienstleistung und Vergütung in Deutschland. Sie gehören damit zu den Eckpfeilern des Rechtsstaats. Ihre Vorgängerwerke, die Reichsrechtsanwaltsordnung und die Gebührenordnung für Rechtsanwälte, traten 1879 in Kraft.

"Das Motto des 70. Deutschen Anwaltstags, 'Rechtsstaat leben', schlägt eine Brücke zu anderen wichtigen Jubiläen", sagt Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Grundgesetz trat vor 70 Jahren in Kraft, die friedliche Revolution jährt sich zum 30. Mal - und bereits seit 140 Jahren existiert das anwaltliche Berufs- und Vergütungsrecht mit dem fairen System der Kostenerstattung.

"Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat muss jeder und jedem Einzelnen die Mittel an die Hand geben, die notwendig sind, um seine beziehungsweise ihre Rechte wahrzunehmen", fügt die DAV-Präsidentin hinzu. Die Politik müsse diese Rahmenbedingungen aufrechterhalten und dürfe den einzelnen Menschen bei der Durchsetzung seiner Rechte nicht allein lassen. Jeder müsse bei Bedarf einen Rechtsanwalt konsultieren können. In der Fläche sei das aber zunehmend schwierig. "Auf dem Land zeichnet sich bei Allgemeinanwälten ein ähnlicher Mangel ab wie bei Allgemeinmedizinern", warnt Kindermann.

Damit der Zugang zum Recht auch in der Fläche weiterhin gewährleistet werden kann, fordert der DAV von der Politik eine Reform des RVG. Die gesetzlich geregelte Anwaltsvergütung muss dringend angepasst werden und sich an der Tariflohnentwicklung orientieren. Die Rechtsanwaltsvergütung ist zuletzt 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Tariflöhne sind seitdem jedoch um 16 Prozent gestiegen. Daneben haben sich auch die Gehälter der nichtanwaltlichen Mitarbeiter und die Mieten erhöht.

Die Vergütung müsse zudem regelmäßig erhöht werden, fordert der DAV weiter. Das muss allerdings in kürzeren Abständen als bislang geschehen, um die Verbraucher nicht unangemessen zu belasten. Die Gerichtsgebühren dürfen nicht wieder gleichzeitig angehoben werden. Andernfalls würden die Kosten für die Rechtsverfolgung so hoch, dass sie den Zugang zum Recht für den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern stark gefährden.

Der DAV und die BRAK haben der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley bereits im April 2018 einen Forderungskatalog überreicht, der die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung beinhaltet.

DAT-Veranstaltung zum RVG:
Freitag, 13.45 - 15.15 Uhr (Ausschuss RVG und Gerichtskosten)
RVG-Workshop Kompakt

Alle Informationen mit dem aktuellen Programm gibt es unter
www.anwaltstag.de.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 4/19 vom 16. Mai 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2019

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