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STELLUNGNAHME/049: Aktionsschwarzfahrer in München vor Gericht (Projektwerkstatt Saasen)


Projektwerkstatt Saasen - Presseinformation vom 26.03.2018

11.4., 13 Uhr in München: Aktionsschwarzfahrer vor Gericht

Infoveranstaltung zu Nulltarif, Verkehrswende und Schwarzfahren um 19 Uhr


Mit einer Demonstration in Zügen von Kempten über München, Nürnberg und Frankfurt bis Gießen wandten sich fünf Umweltaktivisten im März 2015 gegen Gefängnisstrafen für Schwarzfahrer und traten für einen Nulltarif in Bussen und Bahnen ein. Jetzt, über drei Jahre später, steht einer von ihnen in München vor Gericht - wegen "Erschleichung von Leistungen", obwohl die mit Megafon, Spruchbändern, Flyern und Schildern am Körper, bundesweiter Presseankündigung und Polizeibegleitung alles andere als heimlich erfolgte. Doch die Staatsanwaltschaft München sah in allem trotzdem eine heimlich durchgeführte Fahrt ohne Ticket - und klagte Dirk J., einen Teilnehmer der Aktion, an.

In der ersten Instanz verhängte das Amtsgericht Starnberg auch tatsächlich eine Strafe. Die wird nun auf den Prüfstand gestellt, denn der Angeklagte hat Berufung eingelegt. Zudem ist die Debatte weitergegangen. Inzwischen fordert selbst der Richterbund ein Ende des zigtausendfachen Bestrafens von Fahrgästen ohne Fahrschein. Im manchen Städten bilden Strafverfahren zu diesem Delikt über ein Drittel aller Fälle. Die sogenannten Aktionsschwarzfahrer, zu denen der Angeklagte in München gehört, bilden unter diesen vielen eine Besonderheit. Für sie ist das Schwarzfahren eine politische Aktion. Sie wollen auffallen, um für Nulltarif, eine Verkehrswende und das Ende der Bestrafung des Schwarzfahrens zu kämpfen. Schilder und Flugblätter sind das Mindeste, was sie stets mich sich führen. Bei der jetzt angeklagten Fahrt war es noch mehre Aktionsutensilien. "Es ist völlig absurd, das als Erschleichen bestrafen zu wollen", schimpft der bundesweit bekannte Öko-Aktivist Jörg Bergstedt über das Starnberger Urteil. Er war bei der Aktion selbst dabei - und wurde bereits freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft erkannte den demonstrativen Charakter an und plädierte auf Freispruch, allerdings in Gießen. Am Mittwoch, den 11.4.2018, wenn ab 13 Uhr im Landgericht München (Nymphenburger Str. 16) verhandelt wird, wird er Verteidiger des Angeklagten sein - eine spannende bis absurde Konstellation.

Der Paragraph, um den es geht, sprich von "Erschleichung von Leistungen". Es sei klar erkennbar gewesen, dass die Beteiligten keine Fahrkarten gehabt hätten, findet sich als Vermerk einer Zugbegleiterin in den Akten. Da die Aktion vorher angekündigt war, wussten auch Bahn, Bundespolizei und MVG Bescheid. Letztere hatten damals die U-Bahn-Abgänge mit zusätzlichem Personal gesichert, mussten die Aktivisten nach Hinweis auf das Demonstrationsrecht im Hauptbahnhof aber gewähren lassen. An anderen U-Bahnhöfen gingen sie auf eigene Faust gewalttätig gegen die Aktionsgruppe vor. Die Bundespolizei hatte schon nach dem ersten Fahrtabschnitt mit Text und Fotos bundesweit die Presse unterrichtet, mehrere Radiosender berichteten noch während der Fahrt. "Dass die Staatsanwaltschaft München und die Amtsrichterin aus Starnberg dennoch von Erschleichen, also einer Heimlichkeit ausgingen, ist eher Rechtsbeugung als Rechtsprechung", kritisiert der Verteidiger den Prozess gegen Dirk J.. Konkret würden zudem die Fahrtabschnitte zwischen München und Würzburg angeklagt. "Zu dem Zeitpunkt hatte die Bundespolizei schon selbst begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu unserer Aktion laufen - entsprechend war auch die Stimmung in Nürnberg und Würzburg." Auf beiden Bahnhöfen seien die Aktivisten zwar von den Uniformierten empfangen worden, es hätte aber eine lockere Stimmung geherrscht. "Manche Polizisten machten Selfies mit uns. Wir waren eher berühmt als heimlich an diesem Tag!" Zudem stießen die Zugbegleiter des zweiten, jetzt vor Gericht verhandelten Zuges schon zum zweiten Mal an diesem Tag auf die Gruppe.

"Wir erwarten, dass das Landgericht die skandalöse Entscheidung des Amtsgerichts mit einem deutlichen Freispruch aufhebt", hoffen Angeklagter und Verteidiger auf ein anderes Ergebnis als vor dem Amtsgericht. Angesichts der Tricks, die das Amtsgericht angewendet hätte, um eine Verurteilung zu erreichen, sei ein starkes Signal nötig, um solche Justizwillkür einzuschränken. "Gerade angesichts der Debatten um den Sinn der Schwarzfahr-Bestrafung, den Klimaschutz und die Idee es Nulltarifs kann es doch nicht sein, dass hier Gerichte den Straftatbestand noch nach Belieben ausdehnen." Alles außer einem Freispruch würde den Verdacht nähren, dass die Justiz zwar über zu viel und unsinnige Arbeitsbelastung jammere, aber gleichzeitig nicht davon abzubringen sei, immer mehr, immer höhere und, wie hier, auch in ganz neuen Anwendungsgebieten Strafen zu verhängen.

So oder so wird der Prozess in München zu einem Politikum. Die Verhandlung ist öffentlich und findet im Raum B170/1. Stock statt. Danach laden die Aktivisten und Münchener Initiativen zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der sie über Aktionsideen zur Verkehrswende und den Sinn des Nulltarifs als wichtige Forderung informieren wollen. Beginn ist am 11.4. um 19 Uhr im Leonrod-Haus für Kunst, Kultur (Dachauer Str. 114, 2. Eingang). Neun Tage später stehen im Bundestag sowohl die Streichung des Strafparagraphen zum Schwarzfahren als auch Testphasen für den Nulltarif in zwanzig deutschen Städten, darunter München, zur Debatte. Insofern haben die beiden zentralen Forderungen der der Aktionsschwarzfahrt von 2015 inzwischen die große Politik erreicht: Die Frage der Strafbarkeit des Schwarzfahrens und der Einführung des Nulltarifs als wirksame Maßnahme gegen Klimawandel, Luft- und Lärmverschmutzung. Verteidiger Jörg Bergstedt wird direkt von zwei Vorträgen über Nulltarif und Verkehrswende in Bayreuth und Regensburg nach München kommen - und als konnte Mitte März in Gießen erneut seine weiße Weste als Aktionsschwarzfahrer behalten. Ein Verfahren wegen seiner Aktionsfahrten ohne Ticket, aber mit Kennzeichnung wurde vom Landgericht Gießen eingestellt.


Hintergründe, Gesetzestexte und -kommentare, Urteile und Studien zum Nulltarif unter:
www.schwarzstrafen.tk

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Quelle:
Projektwerkstatt Saasen
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen
E-Mail: saasen@projektwerkstatt.de
www.projektwerkstatt.de/saasen


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2018

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