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STELLUNGNAHME/054: Erneute Öffentlichkeitsfahndung zum G20-Gipfel gestartet (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 21.05.2018

Erneute Öffentlichkeitsfahndung zum G20-Gipfel gestartet

Rote Hilfe e.V. verurteilt die pauschale Vorverurteilung von Aktivist*innen


Knapp zehn Monate nach dem G20-Gipfel in Hamburg haben Polizei und Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche mit einer erneuten Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen begonnen. Dazu wurden Fotos von 101 Verdächtigen im Internet veröffentlicht. Die Fahndung wurde zudem auf 15 europäische Länder ausgeweitet.

Die Fahndung per veröffentlichten Fotos ist hoch umstritten. Sie ruft die Bevölkerung gezielt zur Denunziation auf und stigmatisiert die Betroffenen zu Straftäter*innen, ohne dass dafür ein legitimer Beweis vorgelegt wird. Denn bevor die jeweils Verdächtigten ein Gerichtsverfahren erhalten, in dem ihre Schuld oder Unschuld fest gestellt wird, kursieren bereits Fotografien in der Presse und im Internet, auf denen sie als Straftäter*innen diffamiert werden.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass es im Zusammenhang mit dem G20 bisher keine Person gegeben habe, die zu Unrecht in die Öffentlichkeitsfahndung gelangt sei. Diese Aussage verdeutlicht, dass alle Betroffenen bereits im Vorfeld als schuldig betrachtet werden.

"Diese pauschalen Vorverurteilung sind entlarvend", erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. "Die Unschuldsvermutung, die für jede*n so genannte*n Straftäter*in vor dem Prozess und der darauf folgenden Rechtsprechung gelten sollte, wird hier bereits im Vorfeld aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft damit sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien ein für alle Mal über Bord. Wie in einem solchen Rahmen anschließend selbst theoretisch noch 'faire Prozesse' möglich sein sollen, erschließt sich mir absolut nicht. Von unabhängigen Entscheidungen der Justiz kann nicht ausgegangen werden."

Bereits im Vorfeld des G20-Gipfels im Juli des vergangenen Jahres war eine besonders harte Vorgehensweise gegen Aktivist*innen angedroht worden, um diese einzuschüchtern. Die dennoch sehr erfolgreichen und vielfältigen Proteste wurden von massiver Repression und Polizeigewalt begleitet. Während bereits mehrere Aktivisten zu besonders harten Strafen verurteilt wurden, führte keines der bisher geführten 140 Verfahren gegen Polizist*innen zu einer Anklage.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21.05.2018
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2018

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