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STANDPUNKT/001: Stuttgart 21 - demokratisch legitimiert? (Jens Loewe)


Stuttgart 21 - demokratisch legitimiert?

Von Jens Loewe, 12. September 2010


In Stuttgart soll derzeit das Milliardenprojekt Stuttgart 21 unter allen Umständen verwirklicht werden. Gleichzeitig wächst der Widerstand täglich. Der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, Wolfgang Schuster, teilt dazu knapp mit, so z.B. in den Stuttgarter Nachrichten v. 13.8.2010, dass der Beschluss durch alle Gremien ging und damit demokratisch legitimiert sei. Dazu gibt es jedoch handfeste Gegenargumente. Die folgenden Argumente sind als ein Beitrag zur Klärung dieser Frage zu verstehen. Dazu ist es dringend erforderlich, zunächst allgemein den Begriff Demokratie zu definieren. Eine Bestandsaufnahme tut Not!


Inhalt:
Was bedeutet Demokratie?
1. Definition und Bestandsaufnahme
2. Zwingende Folgerungen
3. Fazit, bezogen auf Deutschland

Stuttgart 21, demokratisch legitimiert?
4. Was hat dies alles mit Stuttgart 21 zu tun?
5. Bürgerbeteiligung
6. Bürgerumfragen
7. Durch alle Gremien bestätigt?
8. Politische Gremien unfehlbar?
9. Stuttgart 21 - unumkehrbar?
10. Kosten einer Beendigung von Stuttgart 21
11. Nebentätigkeiten und Spenden
12. Protest zu spät vorgetragen?
13. Planfeststellung
14. Bürgerbefragung möglich?
15. Information
16. Demokratisch legitimiert? - Fazit für Stuttgart
17. Lösungsmöglichkeiten
18. Weitere Quellen


Was bedeutet Demokratie?
1. Definition und Bestandsaufnahme
Der Begriff Demokratie beschreibt ein Prinzip, nach welchem die Bürgerinnen und Bürger selbst der Souverän, also oberste und souveräne Instanz, Träger der Staatsgewalt und gleichzeitig die Beherrschten sind. Und nicht etwa ein König, Diktator oder Willkürherrscher. Dieses fundamentale Prinzip gilt es anzuerkennen, wenn man von Demokratie spricht.

Das Anerkenntnis dieses Prinzips findet sich in Deutschland in der Ausrufung der Republik im November 1918 durch Philipp Scheidemann in Berlin mit den Worten "...alles für das Volk, alles durch das Volk..." und seit 1949 im Grundgesetz, in Artikel 20.2. in der Formulierung "... Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus..." Ähnlich beschrieb es der 16. US-Präsident, Abraham Lincoln am 19. November 1863 in seiner Gettysburg Rede, mit den Worten: "...auf dass diese Nation eine Wiedergeburt der Freiheit erleben und auf dass die Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk nicht von der Erde verschwinden möge..." Damit verankerte er die Idee der Volkssouveränität in der amerikanischen Seele.

Im Zeitalter der Aufklärung waren es Philosophen wie Jean-Jaques Rousseau, Montesquieu, Voltaire, aber auch der Gründervater der amerikanischen Demokratie Thomas Jefferson, die mit ihrem Demokratieverständnis die Überwindung absolutistischer Herrschaftssysteme herbeiführten.

Der Aufklärer Rousseau entwickelte bereits 1762 in seiner staatstheoretischen Schrift Contrat Social (Gesellschaftsvertrag) die Idee einer Volkssouveränität, die mittlerweile als grundlegendes Prinzip der Legitimation politischer Herrschaft angesehen werden kann. (Souverän: frz. Souverainete = höchste Staatsgewalt oder lat. Superanus / superioritas = frei übersetzt: über allen anderen Institutionen stehend) Danach ist das Volk Träger der höchsten Staatsgewalt und steht damit als einziges Organ über den anderen Verfassungsorganen. Stellen sich hingegen Institutionen über das Volk, über den Souverän, so ist dies unvermeidlicher Ausdruck einer Willkürherrschaft. Nach Rousseau, aber auch nach gesundem Menschenverstand haben alle Organe zu schweigen, wenn der Souverän selbst spricht. Diese Festlegung ist selbstevident, weil es nur in einem Akt der Willkür möglich ist, sich über die Gemeinschaft, über die Stimme des Volkes zu stellen. Das Prinzip der Volkssouveränität legitimiert sich selbst, weil es nur durch Gewalt verdrängt werden kann. Es eröffnet wie keine andere Herrschaftsform die Möglichkeit, dass sich der Schwächere wie der Stärkere in Selbstbestimmung entfalten können und dass gleichsam das Allgemeinwohl Ziel des Handelns ist. Aus diesem Prinzip ergeben sich zwingende Folgerungen.

2. Zwingende Folgerungen
a. Es muss eine Verfassung geben, die, wie auch immer entstanden, vom Volk verstanden, akzeptiert und getragen wird, der das Volk zugestimmt hat.

b. Das Volk unterwirft sich seiner Verfassung und begründet dadurch Rechtsstaatlichkeit. Es muss die Möglichkeit haben, die Verfassung zu ändern, sofern dies nötig erscheint, weil das Demokratieprinzip eine lebendige, sich selbst bestimmende, sich weiter entwickelnde Gemeinschaft hervorbringt. So, wie es auch z.B. in der Schweizer Verfassung verankert ist.

c. Entscheidungen können direkt getroffen werden, etwa durch Volksabstimmung, und durch gewählte Repräsentanten. Diese Möglichkeiten stehen nicht im Widerspruch zueinander.

d. Gewählte Repräsentanten sind dem Souverän Untergebene. Sie führen die ihnen zugewiesenen Aufgaben auf Zeit durch und können nötigenfalls durch den Souverän ihres Amtes enthoben werden. In keinem Fall können sie die ihnen übertragene Macht an Dritte nicht rückholbar weitergeben oder durch ihr Handeln die Entscheidungsmöglichkeit durch den Souverän schmälern.

e. Verfassungsänderungen, die die Souveränität schmälern, können nur vom Souverän selbst verantwortet und entschieden werden. Souveränitätsabgabe kann nur "Chefsache" sein.

f. Demokratische Machtausübung durch Repräsentanten setzt voraus, dass diese in fairen und freien Wahlen gewählt wurden, dass Chancengleicheit für die Bewerber bestand und dass die Repräsentanten ihr Handeln sowie Entscheidungsgrundlagen öffentlich und transparent zugänglich machen, da ansonsten ihr Handeln nicht überprüfbar ist.

g. Das Demokratieprinzip umfasst alle Bürgerinnen und Bürger. Eine Selektion nach Herkunft, Glauben oder Ideologie, wie es einige gerne hätten, ist nicht möglich.

h. Nur das Wählen von Parteien oder Repräsentanten begründet noch keine Demokratie, auch wenn uns die Lehrbücher Gegenteiliges glauben machen wollen. Wenn grundlegende Demokratie-Prinzipien keine Anwendung finden, wird die vereinbarte Herrschaftsform zwangsläufig in Willkür, Unterdrückung und letztlich in Gewalt ausarten.

i. Völkerrechtliche Verträge, wie z.B. die Charta der Menschenrechte, müssen in einer Weise vereinbart werden, dass einer Institution keine über die Vereinbarung hinausgehenden Rechte oder Befugnisse eingeräumt werden.

j. In einer Demokratie muss zwingend das Recht auf die Letztentscheidung beim Volk liegen. Nur so kann dem Prinzip einer vom Volk getragenen Staatsgewalt entsprochen werden.

3. Fazit, bezogen auf Deutschland
Die Machtausübung durch Repräsentanten / Parteien, ohne Entscheidungsmacht des Souveräns, hat die generelle Tendenz einer - unzulässigen - Verflechtung zwischen Wirtschaft und Politik. Die Rechtssetzung in Deutschland wurde solchen Verflechtungen zunehmend dienstbar gemacht und hat sich gleichermaßen von einer Allgemeinwohl-Orientierung entfernt. Eine öffentliche Erörterung dieses Konflikts wird i.d.R. von Repräsentanten vermieden, weil dadurch ihre Macht geschmälert würde. Das deutsche Grundgesetz entspricht in seiner Urfassung von 1949 zwar weitgehend demokratischen Prinzipien, auch wenn es bis heute nicht vom Volk direkt bestätigt wurde, (!) ist aber, was die Entscheidungsmacht des Souveräns anbelangt, unpräzise (Artikel 20.2.) und wurde seit seiner Entstehung durch zahlreiche Änderungen aufgeweicht. Vorläufiger Höhepunkt ist die - nach obigen Grundsätzen - nicht legitimierte, umsturzartige verfassungswidrige und verschleierte Souveränitätsübertragung an EU-Organe, ein exemplarisch maximaler Sündenfall, festgeschrieben u.a. im Artikel 23 GG.

Damit hat Deutschland seine Rechtsstaatlichkeit und demokratische Verfasstheit weitestgehend verloren. So wird z.B. die Richterschaft auf Deutsches Recht vereidigt, soll sich aber der Rechtsprechung des EuGH unterwerfen. Parlamentarier haben auf die über dem nationalen Recht stehende Europäische Rechtssetzung kaum Einfluss. Deutschland ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit verloren und einer globalen, von wirtschaftlichen Interessen geleiteten Verwertungslogik geopfert haben.
Die Bestandsgarantie, die "Ewigkeitsklausel", wie sie etwa in Artikel 79.3 GG festgeschrieben ist, wurde missachtet, was einer höchstmöglichen Verletzung gleichkommt. Das Deutsche Grundgesetz fordert in einem solchen Fall in Artikel 20.4 den Souverän auf: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch Souveränitätsverlust eine nur noch sehr beschränkte Legitimation staatlichen Handelns vorliegt. Als Konsequenz muss alles unternommen werden, um eine wie im Grundgesetz geforderte Souveränität wieder herzustellen. Darüber hinaus wird es unerlässlich sein, eine Letztentscheidungsmacht des Souveräns grundsätzlich einzufordern und durchzusetzen. Losgelöst von Grundgesetz oder Verfassung müssen die Prinzipien, die eine Demokratie begründen, immer wieder vom Souverän überprüft, eingefordert und, da es sonst keiner tut, vom Souverän durchgesetzt werden.


Stuttgart 21, demokratisch legitimiert?

4. Was hat dies alles mit Stuttgart 21 zu tun?
Durch die derzeitigen Auseinandersetzungen um S21 wird der zuvor beschriebene Konflikt geradezu lehrbuchartig deutlich. Die Projektbetreiber sind unnachgiebig entschlossen, das Milliardenprojekt, notfalls gewaltsam, durchzuziehen. Dabei übersehen sie, dass die Stuttgarter Bürgerschaft diese weit reichende Frage selbst entscheiden will. Sie übersehen auch, dass sich die Zeiten geändert haben und sich das Volk nicht mehr alles gefallen lässt. Denn es kann nicht sein, dass die Bürger, ähnlich wie bei den Milliardenverlusten durch Finanzspekulation, alles bezahlen sollen, ohne sich wehren zu können, ohne die Möglichkeit einer Letztentscheidung zu haben.
Die Dauer-Argumente der Projektbetreiber, wie "von allen politischen Gremien entschieden", oder "Verträge sind bereits abgeschlossen", oder "der Widerspruch der Bürgerschaft kommt zu spät", oder "das Projekt ist für die Region wichtig", haben in Bezug auf den Entscheidungsanspruch der Bürgerschaft keine Relevanz. Jedenfalls dann nicht, wenn man das Prinzip der Volkssouveränität als das mit der höchsten Legitimation ausgestattete anerkennt. Die Bürgerschaft müsste sich letztlich noch nicht einmal rechtfertigen, warum sie etwas ablehnt, weil sie souverän entscheidet! Schon die subjektive Sorge vor immer höheren Schulden und einer Zerstörung der Umwelt wären Grund genug, über die Länge von Tunnelröhren müsste garnicht gestritten werden.

Es ist dennoch hilfreich, die Legitimationskraft der einzelnen, durch die Projektbetreiber vorgebrachten Argumente zu überprüfen, weil diese dadurch sachlicher widerlegt werden können.

5. Bürgerbeteiligung
In der Zeit vom 4. März bis zum 3. Juni 1997 wurde, von der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg GmbH (KE) moderiert, im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart eine so genannte "Offene Bürgerbeteiligung" zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 durchgeführt. Den Moderatoren wurde vorgegeben, die Arbeitsgruppen so zu moderieren, dass zwar Vorschläge zur Ausgestaltung von S21 gemacht werden sollten, dass aber eine kritische Hinterfragung, eine Ablehnung oder ein Diskurs über Alternativen zu unterbinden sei. Dennoch haben einige Sprecher der Arbeitsgruppen bei der Vorstellung ihrer Arbeitsergebnisse im Rathaus am 26. Juni 1997 schwerwiegende Kritik und Argumente für eine Ablehnung des Projektes S21 vorgetragen, was jedoch folgenlos blieb! Die so genannte Bürgerbeteiligung wurde für beendet erklärt. Ein wirklicher Diskurs fand nicht statt, wodurch sich bereits zu diesem Zeitpunkt viele Teilnehmer getäuscht fühlten.

6. Bürgerumfragen
Die Projektbetreiber behaupten, ihre demokratische Legitimation, bzw. die Zustimmung der Bürgerschaft sei auch durch Bürgerumfragen gestützt, was jedoch schlicht nicht stimmt! Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte 2007 bei Emnid eine Umfrage in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass ca. 2/3 der Bevölkerung sich gegen S21 ausgesprochen haben.
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/bund-landesverband-baden-wuerttemberg/boxid/787

Bei einer anderen Umfrage im Jahre 2009 zeigte sich, dass trotz massiver "Information" durch die Stadtverwaltung die Ablehnung für S21 mit jedem Jahr zunahm.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2158881_0_5216_-umfrage-mehr-buerger-gegen-stuttgart-21.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/media_fast/1203/stuttgart21.pdf

In einer Umfrage im August 2010 zu S21 durch Forsa, im Auftrag des STERN, stimmten im Land 51 % Prozent mit "nein", 26 % mit "ja" und 23 % waren unentschieden. Noch eindeutiger ist die Ablehnung in Stuttgart. Zwei Drittel (67 %) der Befragten waren gegen den Umbau des Bahnhofs.
http://www.stern.de/politik/deutschland/stern-umfrage-baden-wuerttemberger-sind-gegen-stuttgart-21-1598988.html

In einer Online-Abstimmung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Stand 8.9.2010, 13 00 Uhr, sprechen sich 78 % der Bürger gegen und nur 22 % für Stuttgart 21 aus!
www.faz.net/s/homepage.html

7. Durch alle Gremien bestätigt?
Die Projektbetreiber behaupten, dass alle Gremien mehrheitlich S21 bestätigt hätten.
• Das Projekt S21 wurde in der gegenwärtig vorliegenden Form nie beschlossen!
• Es wurde von den Gremien allenfalls ein gleichnamiges, aber mit anderen Kosten, anderen sachlichen Grundlagen und mit anderen Voraussetzungen verbundenes Projekt entschieden.
Es ist heutzutage üblich, dass Mega-Projekte zur besseren Durchsetzung zunächst klein gerechnet werden und dass Politiker verdächtig locker mit Steuer-Milliarden umgehen. Es liegt keine Legitimation vor, wenn das heutige Projekt um Milliarden teurer ist, als das seinerzeit Beschlossene. Kurz: die Geheimhaltung elementarer Dokumente, Daten und Fakten sowie die weit höheren Kosten lassen die damaligen Beschlüsse obsolet werden.
• Es haben auch nicht alle Gremien zugestimmt. Das höchste Gremium, die Bürgerschaft selbst, wurde übergangen, obwohl sie einen Letztentscheidungs-Anspruch seit 1997 klar reklamiert hat und weiterhin einfordert!
http://www.youtube.com/watch?v=2dATH3eVltU

"Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."
(Voltaire)

8. Politische Gremien unfehlbar?
Demokratie kann niemals bedeuten, dass man für die Dauer einer Wahlperiode jegliche, auch noch so schädliche Entscheidungen schweigend erduldet. In einer Demokratie muss der Souverän das Handeln seiner Repräsentanten prüfen und verantworten. Er muss die Möglichkeit einer Letztentscheidung haben, wenn das Handeln der Repräsentanten nicht hinnehmbar ist. Das ist der Fall, wenn ein enormer Schaden eintritt oder einzutreten droht und sich die Repräsentanten auf anderem Wege nicht aufhalten lassen. Zu Recht verweisen Kritiker darauf, dass parlamentarische Gremien und herrschende Repräsentanten immer wieder mehrheitliche, formal richtige Beschlüsse gefasst haben, die aber inhaltlich untragbar waren. Um einige Beispiele zu geben: in ungezählten Fällen wurde durch PPPGeschäfte, Spekulation, Zockerei, Privatisierung, Scheingeschäfte zur Steuerumgehung (CBL), Täuschung, Betrug und Korruption ein volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe angerichtet. Schäden, welche die betreffenden Politiker weder verantworten, noch jemals, - schon allein wegen der Betragshöhe -, wieder gut machen können. Der Schaden ist regelmäßig vom Bürger zu zahlen.

So belief sich allein der durch die Cross Border Leasing Geschäfte (CBL) angerichtete Schaden in Deutschland auf hunderte Millionen, von den auf US-Seite entstandenen Schäden ganz zu schweigen. Trotz schärfster Geheimhaltung wurden auch Fälle persönlicher Bereicherung bekannt. So entdeckten Fahnder in Lichtenstein ein Konto des ehemaligen Leiters der kommunalen Leipziger Wasserwerke (KWL) Klaus Heininger, auf dem 3,7 Millionen Euro Bestechungsgeld gefunden wurden, für CBLGeschäfte und weitere Finanztransaktionen.
http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/citynews/wasserwerke-skandal-heininger-muss-mit-mindestensvier-jahren-haft-rechnen/r-citynews-a-36153.html

Beim Berliner Bankenskandal, der 2001 zum Sturz des damaligen Bürgermeisters Eberhard Diepgen führte, wurde durch haarsträubende Tricksereien und "Spezialfonds" mit Gewinngarantien ein Milliardenschaden angerichtet, von politischen Gremien beschlossen, den die Bürgerschaft weiterhin abzahlen darf. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster sowie sein damaliger erster Bürgermeister Lang standen übrigens auch auf der exklusiven Anlegerliste mit Gewinngarantien.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Bankenskandal

Ende 2009 durchsuchten 240 Fahnder und Staatsanwälte Räume und Privatwohnungen der Baden-Württembergischen Landesbank LBBW, wegen des Verdachts hochriskanter Spekulationsgeschäfte in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro, wegen des Verdachts auf schwere Untreue. Der gesamte Schaden ist noch nicht bekannt, jedenfalls mussten die Eigner der Bank, das Land, die badenwürttembergischen Sparkassen und die Stadt Stuttgart mit einer Kapitalspritze von zunächst fünf Milliarden Euro und Garantien für Risikopapiere in Höhe von 12,7 Milliarden Euro die LBBW stützen. Alle Schäden sind, wie immer, vom Steuerzahler zu tragen und bei der täglichen Erledigung öffentlicher Aufgaben wird ständig gekürzt und gespart. Vorsitzende der Trägerversammlung der LBBW sind u.a. Ministerpräsident Stefan Mappus und der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster.
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,665631,00.html

Auf Bundesebene dürfte sich der Gesamtschaden durch hochriskante Geschäfte im dreistelligen Milliardenbereich bewegen. Es haftet, wie immer in solchen Fällen, der Steuerzahler, der den Schaden von unten rausschwitzen muss. Solche astronomischen Beträge könnten sicher besser und dem Allgemeinwohl dienlicher eingesetzt werden. Die schlichte Frage, wie sie in einer Demokratie gestellt werden muss, lautet daher: soll der Bürger, der Souverän, in solchen Fällen nur zahlen und stillhalten? Oder kann er, muss er die Möglichkeit haben, einzuschreiten? In den vergangenen Jahrzehnten haben es die Repräsentanten zwar verstanden, gerade Haushaltsfragen (Königsrecht) jeglichem Zugriff durch den Souverän etwa durch Volksentscheid zu entziehen, umso mehr ist es deshalb erforderlich, diesen Misstand zu korrigieren. Es kann schlicht nicht sein, dass die Macht-Ausübenden das Haushaltsrecht für sich reklamieren, nichts verantworten können, wollen und müssen und dennoch die Haftung beim Bürger untergebracht wissen wollen.

Um es in ein Bild zu bringen: es kann nicht sein, dass ein Prokurist in einer Firma unerlaubt Milliarden verzockt, alle Unterlagen geheim hält, aber von seinem Chef erwartet, dass dieser den Schaden zahlt und ihn weiterzocken lässt.

Denn: Eine Firma ist ein Unternehmen, mit wenigen Chefs und vielen Mitarbeitern, während ein demokratischer Staat eine Gemeinschaft ist, mit sehr vielen Chefs und vergleichsweise wenigen Prokuristen auf Zeit.

Der Bezug zu S21 ist einfach herzustellen. Es geht um ein fragwürdiges Milliardenprojekt, was der Bürger zwar bezahlen, die Entscheidung ihm aber versagt bleiben soll und damit um einen typischen Fall, bei dem die Bürgerschaft selbst entscheiden will und dieses Recht, - gegen den Widerstand ihrer Repräsentanten -, durchsetzen muss.

9. Stuttgart 21 - unumkehrbar?
Die Projektbetreiber argumentieren, die Verträge seien unterzeichnet, damit ein Ausstieg unmöglich und die Ausstiegskosten seien horrend. Was die rechtlichen Aspekte anbelangt, ist es schlicht falsch, dass ein unterzeichneter Vertrag nicht aufkündbar (einseitig) oder aufhebbar (beidseitig) sei. Vielmehr gehört es zum Alltag im Geschäftsleben, dass Verträge gekündigt oder aufgehoben werden können. Dabei ist eine einvernehmliche Aufhebung ohnehin zu jeder Zeit möglich. Nebenbei bemerkt: Die Bereitschaft, parlamentarische Beschlüsse und Verträge aufzuheben oder zu verändern, zeigt sich z.B. auch in der Diskussion um die AKW-Laufzeitverlägerungen. Deshalb überzeugt es nicht, wenn die "Unumkehrbarkeit" ständig mit dem Argument geschlossener Verträge untermauert wird.

Wichtig für die Rechtsfolgen einer Vertragsauflösung ist die Frage, ob lediglich eine Vertragsreue oder ein Motivirrtum als Grund für die Annulierung vorliegt, oder ob tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die eine Abänderung oder Auflösung des Vertrages erfordern, bzw. erlauben. So bezieht sich § 323 ZPO zwar auf die Abänderung von Urteilen, beschreibt aber den Rechtssatz der clausula rebus sic stantibus (dt. Bestimmung der gleich bleibenden Umstände), wonach Verträge geändert /aufgelöst werden können, wenn entscheidende Umstände, die die Geschäftsgrundlage gebildet haben, sich ändern.

Dies steht zwar im Widerspruch zum allgemeinen Rechtssatz "pacta sunt servanda" wonach Verträge grundsätzlich einzuhalten sind, wird aber durch das mit der Schuldrechtsreform von 2002 eingeführte und in § 313 BGB kodifizierte Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage zugelassen.

§ 313 BGB im Wortlaut:
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Im öffentlichen Recht gilt die clausula rebus sic stantibus beispielsweise bei Verträgen zwischen Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander und findet ihren Ausdruck in den §§ 38.3 und 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das allgemeine Verwaltungsrecht.

VwVfG § 38.3: Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

VwVfG § 60, Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen:
(1) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen.
Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. Sie soll begründet werden.

Im Falle von S21 muss eine Störung der Geschäftsgrundlage angenommen werden, weil die Gremien auf der Basis geschönter Zahlen entschieden hatten, weil Ihnen wichtige Unterlagen vorenthalten wurden und weil andere Planungen zugrunde lagen. Bereits jetzt, noch vor Baubeginn, wurden Kostensteigerungen in Milliardenhöhe bekannt und die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Deutsche Bahn AG wurde den Parlamentariern vorenthalten. Zwar ist die Bahn ein hundertprozentiges Bundesunternehmen, jedoch formal privatisiert, mit der Folge, dass den Parlamentariern der Einblick unter Verweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verweigert wird. Es kann nur als eine bodenlose Dreistigkeit bezeichnet werden, wenn Parlamentarier über ein Milliardenprojekt entscheiden sollen, ihnen aber entscheidende Informationen vorenthalten werden. Schon allein durch diesen Umstand sind die so zustande gekommenen parlamentarischen Entscheidungen keine Legitimation, sondern ihr Gegenteil, sie delegitimieren die Entscheidung.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8100947,00.html

Eine mögliche Kostenexplosion von S 21 wird auch durch ein Gutachten des Münchener Büro Vieregg & Rößler gestützt, welches auf über 18 Milliarden kommt, so der STERN vom 8.9.2010.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/fast-19-milliarden-euro-kosten-fuer-stuttgart-21-steigen-rasant-1601267.html

Auch der Bundesrechnungshof hat sich mit Schreiben v. 30.Oktober 2008 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt und mitgeteilt, dass er Mehrkosten in Milliardenhöhe ermittelt hat. Die Projektbetreiber behaupten, das Schreiben nicht zu kennen. Auszug: "Sehr geehrter Herr Vorsitzender, anliegend übersenden wir Ihnen den Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs.2 BHO über die Projekte Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Kosten bisher falsch eingeschätzt wurden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat für vergleichbare Großvorhaben Untersuchungen vorliegen, die belegen, das es zu erheblichen Mehrkosten kommen wird. Zudem hat das Bundesministerium bisher dargestellt, dass Stuttgart 21 ein Projekt der Deutschen Bahn AG sei. Der Bundesrechnungshof hat untersucht, wer die Kosten trägt und festgestellt, dass der größte Anteil durch den Bund zu tragen sein wird. Deshalb sollte auch der Bund entscheiden, ob und in welchem Umfang das Projekt umgesetzt wird..."
http://kopfbahnhof21.de/fileadmin/downloads/081124_BTF_Entschliessungsantrag_gegen_Stuttgart_21.pdf
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1864034_0_8449_-bundesrechnungshof-mehrkosten-inmilliardenhoehe-fuer-stuttgart-21.html

In ähnlicher Weise wurden auch fachliche Informationen vorenthalten, die zur einer ausgewogenen Entscheidungsfindung nötig gewesen wären. So hat z.B. 2008 das baden-württembergische Innenministerium die schweizerische Firma SMA beauftragt, ein Konzept für den Regionalverkehr von 2020 an zu entwickeln, welches sich zwangsläufig auch auf das Projekt S21 bezieht. Das Gutachten wurde zunächst geheim gehalten und erst durch die Zeitschrift STERN am 7. Juli 2010 öffentlich bekannt. Das Gutachten kommt zu einem verheerenden Befund: durch S21 entstehen Infrastrukturengpässe sowie Konflikte zwischen Hauptbahnhof und Flughafen mit dem Regionalverkehr; alles sei nicht kompatibel mit den Fernverkehrszügen in Stuttgart; es sei mit Fahrzeitverlängerungen zu rechnen; die Infrastruktur sei zu knapp dimensioniert; die Gestaltung des Fahrplans sei nur in geringem Maße möglich und es bestehe ein hohes Stabilitätsrisiko. SMA betonte vor diesem Hintergrund am 5.6.2008, dass "aufgrund der Brisanz der vorliegenden Resultate absolutes Stillschweigen erforderlich sei." Eine solche Empfehlung deutet, ganz nebenbei bemerkt, auf Kartell-Interessen hin, während dem Allgemeinwohl eine transparente Offenlegung dienlich wäre.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/umstrittener-hauptbahnhof-studie-zweifelt-stuttgart-21-an-1580444.html

An einem weiteren Beispiel wird deutlich, dass möglicherweise das Land Baden-Württemberg einen Millionenauftrag an die Bahn vergab, um eine Finanzierungslücke zu schließen und um ein finanziell wackelndes S21 auf diese Weise abzusichern. Der Großauftrag des Landes war nicht die einzige Finanzspritze. Um Stuttgart 21 zu stabilisieren, überwies der Flughafen Stuttgart 2008 der Bahn 112 Millionen Euro und die Stadt Stuttgart verzichtete 2007 auf 212 Millionen Euro Sollzinsen, die die Bahn hätte zahlen müssen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landesregierung-s-21-mit-grossauftrag-erkauft.840431f7-9b8f-4ce4-aca7-b04a74420521.html

Auch ein Gutachten der Beratungsfirma KCW für das Umweltbundesamt (UBA) sieht keinen Bedarf für das Megaprojekt S21. Autor Michael Holzhey stellt fest, dass sämtliche Analysen und Prognosen der DB AG sich mit der Einschätzung decken, nach der die tatsächlichen Engpässe des deutschen Netzes nicht im Stuttgarter Bahnknoten liegen und dass die Steuermilliarden besser anderswo angelegt wären.
http://www.sueddeutsche.de/politik/studie-zu-stuttgart-ein-neues-nadeloehr-1.987177

Eine Studie der Gutachter K+P für die IHK Stuttgart wurde ebenfalls bisher verschwiegen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das bestehende Netz am Neckar das Wachstum im Schienenverkehr ohne S21 locker verkraften könne. Andernorts - wie im Rheintal - drohen dagegen schlimme Engpässe im Güterverkehr. Genau dort fehlt aber das Geld.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6792664/188l8f7/index.html

Nach einem Bericht des STERN geht aus einem geologischen Gutachten von 2003 des Ingenieurbüros Smoltczyk & Partner hervor, dass der Untergrund voller Hohlräume ist. Der Tübinger Geologe Jakob Sierich hat für das Magazin das Gutachten analysiert und kam zu dem Schluss:
"Bei 'Stuttgart 21' geht es nicht um mögliche Risse in Häusern, es geht um mögliche Krater, in denen Häuser verschwinden können. Es geht um Menschenleben."
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/gefahr-fuer-leib-und-leben-architekt-von-stuttgart-21-fordertsofortigen-baustopp-1596547.html

Diese Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen. Entscheidend ist jedenfalls, bezogen auf die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung oder -kündigung, welche Fakten verschwiegen wurden, welche tatsächlichen und welche rechtlichen Veränderungen eingetreten sind und zu einer anderen Bewertung und Entscheidungsfindung der Parlamentarier geführt hätten. Zu einer seriösen Analyse der Ausstiegsmöglichkeiten wäre es erforderlich, dass die Projektbetreiber umgehend die geschlossenen Verträge offen legen, damit bei objektiver Betrachtung durch unabhängige Gutachter die Ausstiegsmöglichkeiten geprüft werden können.

10. Kosten einer Beendigung von Stuttgart 21
Für die Bewertung dieser Frage reicht es nicht aus, horrende Zahlen über die Medien zu verbreiten. Vielmehr ist es erforderlich, reale Zahlen, nebst den Verträgen, auf den Tisch zu legen. An der Redlichkeit einer solchen Offenlegung sind Zweifel berechtigt. Ein geheim gehaltenes internes Papier vom Dezember 2009, für DB-Konzernchef Grube gefertigt, welches der Frankfurter Rundschau vorliegt, beweist, dass die Alternative zu S21, die Modernisierung des bestehenden Kopfbahnhofs, mit 340 Millionen Euro bis 2020 nur einen Bruchteil der S21-Summen kosten würde. Auch der Ausstieg aus S21 sei viel günstiger als behauptet. Die bisher entstandenen Kosten bei der DB beziffert das Geheimpapier auf gerade mal 73 Millionen Euro. Der Bahn AG würden allerdings bei Realisierung eines Alternativkonzeptes wesentliche Teile der versprochenen Steuermilliarden entgehen.
http://www.fr-online.de/wirtschaft/mobilitaet/tricksen-und-taeuschen/-/1473636/4573076/-/index.html

Entscheidend ist, dass es für die Bewertung von Ausstiegskosten nicht reicht, die bisher entstandenen Kosten zu bilanzieren. Vielmehr müssten diese in einer Gesamtbilanz den Kosten und Nutzen einer alternativen Bahnhofssanierung wie z.B. bei K21 gegenüber gestellt werden, weil nur über einen solchen Vergleich ein realistisches Bild zustände käme.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei einer Realisierung von S21 vermutlich noch weit höhere Kosten entstehen würden, als die bis jetzt schon bekannten.

Entscheidend ist auch, was die Frage nach den Kosten bei einer Vertragsauflösung anbelangt, dass zumindest alle Zahlungen, die zwischen Stadt, Land Baden-Württemberg Bund und Bahn zu leisten wären, in öffentlicher Hand blieben, da sich auch die Bahn vollständig in Staatseigentum befindet, also im schlechtesten Fall eine Verschiebung von Geld zwischen den Ebenen stattfinden würde!

11. Nebentätigkeiten und Spenden
Es gehört zum politischen Alltag, dass politische Entscheider erstaunlich vielen "Nebentätigkeiten" nachgehen und sich damit ein stattliches Zubrot verdienen. Dazu gehören Aufsichtsratsposten, Vortragsund Beratertätigkeiten, die auch mit dem Begriff "Weiße Korruption" beschrieben werden, weil sie strafrechtlich nicht verfolgbar sind aber dennoch die Unabhängigkeit von Repräsentanten erheblich einschränken können. Quantitativ betrachtet ist beispielsweise der ehemalige Finanzminister und heutiges Mitglied des Bundestages, Peer Steinbrück einer der Spitzenreiter, der mit seinen Nebentätigkeiten mehr verdient, als die amtierende Bundeskanzlerin.
http://blog.abgeordnetenwatch.de/2010/08/17/ein-buch-29-vortrage-und-einige-hunderttausend-euro-dienebeneinkunfte-des-peer-steinbruck/

In Stuttgart war es zuletzt die temporäre Beiratstätigkeit des Ersten Bürgermeisters Föll, die für Unmut sorgte, weil dieser sich als Beirat des Bauunternehmens Wolf & Müller verpflichtete hatte und damit einer Firma, die als Generalunternehmer den Nordflügel des Bahnhofs abreißen und weitere Arbeiten für S21 ausführen soll.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wolff-mueller-foell-gibt-beraterjob-auf.df2ca7e9-e749-4a76-80e2-b8f657f5f71a.html

Auch Parteispenden gehören zum Repertoire der Einflussnahme auf politische Entscheidungen. So wurden in Stuttgart der CDU Fraktion 70.000.- Euro gespendet, von dem Unternehmen Herrenknecht, einem Hersteller von Großbohrmaschinen, wie sie auch bei einer Realisierung von Stuttgart 21 zum Einsatz kämen. Aufsichtsratsvorsitzender ist übrigens Herr Dr. h.c. Lothar Späth, ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
http://www.herrenknecht.de/meta-navigation/impressum.html

In Bezug auf das Projekt Stuttgart 21 sind Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft so auffällig, dass ein Hinterfragen der Unabhängigkeit politischer Entscheider gerechtfertigt erscheint. Auch zu dieser Thematik bleibt festzustellen, dass eine demokratische Legitimation nur dann behauptet werden kann, wenn bei den politischen Entscheidern eine Unabhägigkeit von wirtschaftlichen Interessen oder sonstigen Verflechtungen glaubhaft angenommen werden kann. Nähere Informationen zu möglichen Verflechtungen im Zusammenhang mit S21 sind im Internet zu finden unter:
www.stuttgart-21-kartell.org

Stefan Mappus, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, als ein anderes Beispiel, ist formal noch Mitarbeiter des Weltkonzerns Siemens, mit ruhendem Arbeitsvertrag. Die Presseabteilung von Siemens erläutert dazu: ..."solche langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnisse seien keine Seltenheit... Die Mehrheit der im Konzern tätigen Mandatsträger übe ihr politisches Engagement ehrenamtlich aus und arbeite daneben normal weiter. Nur eine geringe Anzahl versehe das Mandat hauptamtlich, bei ruhendem Arbeitsvertrag. Dabei handele es sich vor allem um Bürgermeister, aber auch um Abgeordnete von Bundestag und Landtagen."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2603851_0_9223_-stefan-mappus-ein-jobangebot-vonsiemens.html

"Der wahre Charakter einer Person wird gemessen an dem, was die Person tun würde, wenn niemand jemals etwas davon erfahren würde." (Thomas Macaulay)

12. Protest zu spät vorgetragen?
Von den Projektbetreibern wird argumentiert, der Protest komme zu spät, es sei schon alles entschieden. Dem ist zu erwidern, dass niemand genau sagen kann, wann genau, bzw. mit welchem Vertrag das Projekt S21 eigentlich begonnen hat. Etwa mit einer Rahmenvereinbarung 1995, oder mit der Ergänzungsvereinbarung im Jahre 2001, oder mit einem "Memorandum of Understanding" im Jahre 2007, oder mit dem Finanzierungsvertrag im Jahre 2009?
Tatsache ist, dass die Kritik an S21 immer wieder und immer deutlicher vorgetragen wurde. So konnte die Bürgerschaft z.B. 2004 davon ausgehen, dass es im Falle von Mehrkosten bei S21 zu einem Bürgerentscheid kommen werde. Im Herbst 2004 bewarb sich Boris Palmer als Kandidat der Grünen für das Amt des Oberbürgermeisters von Stuttgart. Nachdem er hinter den anderen Bewerbern zurück lag, zog er seine Kandidatur zurück, führte Gespräche mit den besser platzierten Ute Kumpf und Wolfgang Schuster. In einem 6-Punkte-Programm fand er bei Schuster mehr Übereinstimmung und empfahl dessen Wahl. Wolfgang Schuster sicherte im Gegenzug zu, dass er S21 einem Bürgerentscheid zugänglich machen werde, falls S21 mehr als 100 Millionen Euro teurer werden sollte. Wolfgang Schuster hat dieses Versprechen gebrochen, was schon für sich genommen jede demokratische Legitimation in Frage stellt.
http://www.focus.de/politik/deutschland/boris-palmer-stuttgart-21-istumkehrbar_ aid_544547.html

Ein weiterer Versuch, über das Projekt mit einem Bürgerentscheid zu entscheiden, wurde 2007 mit der Übergabe von 67.000 Unterschriften eines Bürgerbegehrens unternommen, was jedoch als unzulässig abgelehnt wurde. Eine Bürgerbefragung wäre aber dennoch jederzeit möglich gewesen. Und: bereits 1997 wurde im Rahmen der so genannten Bürgerbeteiligung ein Bürgerentscheid eingefordert, was wiederum ignoriert wurde.
http://www.youtube.com/watch?v=2dATH3eVltU
Im Gesamtzusammenhang entsteht jedenfalls der Eindruck, dass die Projektbetreiber auf keinen Fall einen Bürgerentscheid und damit ein Risiko für "ihr" Projekt eingehen wollen. Im Übrigen ist festzuhalten, dass noch keine unumkehrbaren Bauarbeiten für das Projekt S21 begonnen haben! (August 2010) Deshalb ist ein Ausstieg unter praktischen Gesichtpunkten noch ohne weiteres möglich.

An die Projektbetreiber adressiert muss aber auch warnend gesagt werden: Verteile nicht die Beute, wenn der Bär noch nicht erlegt ist!

13. Planfeststellung
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, welches in Deutschland für Großprojekte vorgesehen und in den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. in den zumeist inhaltsgleichen Parallelvorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze, im Baugesetzbuch (BauGB §38) sowie im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG §18) für Eisenbahnprojekte geregelt ist. Sinn und Zweck ist es, alle relevanten, vor allem auch überregionale Belange, durch eine gesetzlich verankerte Bürger und Behördenbeteiligung sorgfältig zu bewerten, zu erforschen und abzuwägen, um letztlich eine sachgerechte Entscheidung über das Bauvorhaben fällen zu können.

Im Falle von S 21 sind jedoch die Bauabschnitte PFA 1.3 (Filderbahnhof, Anschluss Rohrer Kurve) und PFA 1.6b (Abstellbahnhof Untertürkheim) noch nicht planfestgestellt. (August 2010)
Befremdlich ist dabei, dass die Projektbetreiber, auch Ministerpräsident Mappus, dennoch das Projekt begonnen haben und dessen Unumkehrbarkeit beschwören?! Das bedeutet, dass die Betreiber durch ihr Handeln die Planfeststellungsbehörde unter Druck setzen und eine Ablehnung, z.B. bei schwersten Bedenken, vorwegnehmend ausschließen möchten, womit das Verfahren zur Farce wird. Eine echte Entscheidungsmöglichkeit der Behörde hätte hingegen zur Folge, dass im besseren Fall die Pläne geändert, oder im schlechteren Fall abgelehnt werden müssten. Um so unverständlicher ist es, dass die Betreiber in ihren Verträgen trotz fehlender Planfeststellungen keine Ausstiegsklauseln vereinbart haben, (Zitat Projektsprecher Drexler) dass sie, um Fakten zu schaffen, schon Teile des Bahnhofs abreißen und damit den Bürger einmal mehr mit enormen finanziellen, ökologischen und städtebaulichen Risiken belasten! Unrichtig ist auf jeden Fall die Behauptung feststehender Kosten und einer Legitimation durch Gremien, weil dies erst nach unanfechtbarer Planfeststellung und allen sich daraus ergebenden Konsequenzen möglich wäre.
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5408_d.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Planfeststellung

14. Bürgerbefragung möglich?
Wenn eine Entscheidung durch den Souverän wirklich gewollt wäre, was bei Beachtung demokratischer Prinzipien nicht anders denkbar ist, kann die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Bürgerentscheids unberücksichtigt bleiben. Denn es ist jederzeit möglich, wie von Herrn MdB Hermann Scheer in einer Pressemitteilung am 27.7.2010 vorgeschlagen, eine Bürgerbefragung durchzuführen, deren Bindewirkung die Zustimmung aller Parteien erfordern würde, weil rechtlich nicht verankert, die aber dennoch ein klares Bild schaffen würde, ähnlich wie bei einem Bürgerentscheid.
Eine andere Möglichkeit wäre die Verabschiedung eines Gesetzes zur Beendigung von S 21. So wurde z.B. auch im Jahre 2001 per Gesetz der Transrapid im Emsland gestoppt. Auch im Schwabenland weiß man, wenn gewollt, Gesetze zu machen. So wurde z.B. kurzerhand zu Gunsten einer privatrechtlichen Messegesellschaft am 15.12.1998 vom Landtag ein Messegesetz verabschiedet, welches z.B. in § 2.2.4 besagt: "Eine Enteignung des Grundstückes zu Gunsten der Träger des Vorhabens ist zulässig".
Eine weitere Möglichkeit wäre die Änderung der Landesverfassung in den Artikeln 59, 60 und 64.3, um eine Abstimmung durch das Volk zu erleichtern, bzw. überhaupt zu ermöglichen, denn Baden-Württemberg hat mit die schlechtesten Bedingungen in der Republik. Kurzum: es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, wenn es nur gewollt ist.

15. Information
Die Aufgabe eines Oberbürgermeisters ist es, die Bürger über wichtige Angelegenheiten sachlich und umfassend zu informieren. Auch dies ist Grundvoraussetzung für demokratisch legitimiertes Handeln. Die "Informationen" zu S21, wie sie von der Stadt publiziert wurden und werden, erwecken hingegen eher den Verdacht einer einseitigen Werbung zugunsten wirtschaftlicher Interessen.
Die vom Oberbürgermeister in Auftrag gegebene, millionenteure Werbekampagne kann jedenfalls nicht als sachliche Information gewertet werden. Im Gegensatz dazu wäre es nötig gewesen, in allen Medien und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in fairer Weise gleich gewichtet Pro und Kontra darzustellen und abzuwägen.

16. Demokratisch legitimiert? - Fazit für Stuttgart
• Das gegenwärtige Projekt S21 ist demokratisch nicht legitimiert, weil die von den Betreibern zitierten politischen Gremien ein Projekt entschieden haben, dem andere Kosten, Fakten und andere Planungsgrundlagen zugrunde lagen.
• Da die Planungen vor über 17 Jahren begannen, hätte zur Legitimation eine neuerliche Entscheidung erfolgen müssen, die die zwischenzeitlichen gesellschaftlichen Veränderungen und veränderten Wissensstände berücksichtigt.
• Es fehlt die Legitimation, weil Bürgerschaft und politische Gremien nicht transparent über Kosten und Risiken informiert und weil wesentliche Studien, Gutachten und Berechnungen geheim gehalten wurden.
• Es fehlt die Legitimation, weil politische Gremien und Entscheider in einer Weise mit wirtschaftlichen Interessen verflochten sind, die an der notwendigen Unabhängigkeit Zweifel aufkommen lassen.
• Es fehlt die Legitimation, weil der Denkmalschutz missachtet und der Ausgang eines diesbezüglichen gerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet wurde.
• Es fehlt die Legitimation, weil erkennbar und bekanntermaßen sachlich und fachlich schwere Probleme mit S21 zu erwarten sind, die es zu vermeiden gilt, vor allem dann, wenn man von ihnen Kenntnis hat.
• Es fehlt, und das steht im Mittelpunkt der Diskussion, die Legitimation durch die höchste Instanz, die Bürgerschaft selbst, die eine Entscheidung beansprucht hatte und weiter beansprucht.
Eine Entscheidung, die auch durch das Versprechen des Oberbürgermeisters Schuster in Zusammenhang mit den Bürgermeisterwahlen 2004 hätte durchgeführt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass das Projekt S21 von den Projektbetreibern vor allem aus wirtschaftlichen Gründen forciert wird, begleitet von diversen Verflechtungen.
Die Vorgehensweise der Projektbetreiber zeichnet sich zudem durch eine enorme Respektlosigkeit gegenüber der Bürgerschaft aus! Ihr Paternalismus zeigt, dass sie die Stimme der Bürgerschaft weder verstehen noch ernst nehmen. Wie sonst im Umgang mit Kleinkindern üblich, erklären sie öffentlich, was für die Bürger, deren Kinder und die Region gut ist. Würden Sie demokratische Prinzipien auch nur halbwegs ernst nehmen, müssten sie selbstverständlich dem Bürgerwillen folgen und eine Bürgerentscheidung organisieren.

Die Vorgehensweise der Projektbetreiber weist aber auch erschreckende Parallelen zu anderen Mega-Projekten rund um den Globus auf, bei denen es mittlerweile gang und gäbe ist, zur Durchsetzung der gesteckten Ziele die Bevölkerung zu täuschen und sie mit Militär- und Polizeigewalt in Schach zu halten.

Ähnlich wie in anderen Ländern gehen in Stuttgart zehntausende Bürgerinnen und Bürgern, die noch nie an Demonstrationen teilgenommen haben, auf die Straße, wie die Mütter von Plaza de Mayo in Argentinien mit ihren Kochtöpfen, weil sie offenbar darin die einzige Möglichkeit sehen, der Ignoranz und Überheblichkeit der Projektbetreiber etwas entgegensetzen zu können.
Die Werkzeuge dieses Widerstands sind Gewaltfreiheit, Musik, Fantasie, Lyrik, Kerzen, Ideen, Verstand, Kreativität, Sensibilität, die Liebe zur eigenen Stadt, ihren Bauten und Bäumen, eine voraussichtlich bisher nicht gekannte Ausdauer und die Fähigkeit, auch zu tausenden sich selbst zu finden und zu führen. Es scheint, dass neben dem Widerstand gegen S21 in Stuttgart eine Bewegung der Selbstbestimmung entstanden ist, die weit über den eigentlichen Grund des Protestes und über die Grenzen der Stadt hinausgeht.

Eine Bewegung, die großartiger und bewundernswerter ist, als es das Tunnelprojekt jemals hätte sein können. Eine Bewegung, die der Oberbürgermeister durch seine Hartnäckigkeit erst ermöglicht hat und auf die er, wenn er es eines Tages so sehen kann, wirklich stolz sein wird, eine Bewegung, die mit Macht im Faust'schen Sinne aus jener Kraft entstand, die Tunnelröhren wollte und, tatsächlich unumkehrbar, Selbstbestimmung schafft.

"Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe." (Heraklit)

17. Lösungsmöglichkeiten
• Das Projekt S 21 kann durch einen der Betreiber gekündigt oder durch alle Betreiber einvernehmlich aufgegeben werden, wenn es gewollt ist.
• Sollte dies nicht geschehen, so muss angesichts des Konflikts das Volk selbst entscheiden. Dazu ist eine Möglichkeit die Durchführung einer Bürgerbefragung, wie von MdB Hermann Scheer vorgeschlagen, bei der die Bindewirkung durch Zustimmung aller Parteien hergestellt wird.
• Eine andere Möglichkeit ist die Durchführung eines Bürgerentscheids, der sich per Definition auf die kommunale Ebene, also auf Stuttgart bezieht. Bahnhof und Park sind eine Stuttgarter Angelegenheit! Jedenfalls sollte nicht auf einen Bürgerentscheid verzichtet werden, wenn ein Volksentscheid auf Landesebene angesetzt wird, weil dieser sehr fragwürdig ist, solange die hohen Hürden bestehen.
• Per Volksentscheid könnte eine Fragestellung auf Landesebene zur Abstimmung gebracht werden, allerdings machen die hohen Hürden in Baden-Württemberg ein solches Vorhaben fast unmöglich.
• Um generell einen Volksentscheid zu ermöglichen, ist es notwendig, die Landesverfassung zu ändern, wie unter 14. ausgeführt, mit dem Ziel einer Verbesserung der Bedingungen.
• Da die Änderung der Landesverfassung durch das Volk wegen hoher Hürden fast aussichtslos ist, sollte auch die Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch den Druck der sozialen Bewegung in Betracht gezogen werden. Dazu müsste ein Ziel definiert und die Politik zur Umsetzung aufgefordert werden.
• Bei der Suche nach Lösungen kann es sinnvoll sein, das Bahnhofsprojekt von der Neubaustrecke (NBS) zu unterscheiden, um so ggf. eine getrennte Abstimmung zu ermöglichen.
• Jedes Entscheidungsverfahren durch das Volk muss eine aufschiebende Wirkung haben, muss also einen sofortigen Baustopp nach sich ziehen, da ansonsten Fakten geschaffen werden, die eine Entscheidung zur Farce werden lassen.
• Stuttgart 21 muss angesichts seiner Dimension politisch entschieden werden und ist nicht über einen "Missbrauch" der Polizei gegen den Willen der Bürger durchsetzbar.
• Alternative Planungen, sofern es zu solchen kommen sollte, müssen von Anbeginn an transparent und öffentlich durchgeführt werden und die Bürgerschaft muss, sofern sie es wünscht, über das Ergebnis selbst entscheiden können.
• Da das Projekt S21 die Respektlosigkeit der Repräsentanten gegenüber dem Souverän deutlich gemacht hat, müssen Bedingungen hergestellt werden, die es der Bürgerschaft auf Verlangen generell erlauben, selbst zu entscheiden, um in Zukunft ein solches Desaster, auch in anderen Sachfragen, zu vermeiden. Grundsätzlich müssen dazu die Gesetze entsprechend geändert werden.
• Gewaltfreier Protest und ziviler Ungehorsam müssen - als letztes Mittel - so lange eingesetzt werden, bis wirklich demokratische Verhältnisse wieder hergestellt sind und eine demokratische Entscheidung, wie oben beschrieben, getroffen und befolgt wurde.

"Wo unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)


18. Weitere Quellen

Argumente kontra S21:
www.kopfbahnhof-21.de
www.bei-abriss-aufstand.de
www.stuttgart-21-kartell.org
www.parkschuetzer.de
www.schutzgemeinschaft-filder.de
www.vorort-vaihingen.de
www.die-anstifter.de
www.vcd-bw.de/themen/s21/index.html
www.s21.siegfried-busch.de
www.rems-murr-gegen-s21.de
www.zughalt.de
www.bund-bawue.de
www.dialog-21.de
www.pro-bahn.de/bawue/stgt21.htm
www.winnehermann.de/verkehr/bahn/Stgt21/091209_argumentation_Stuttgart-21.html

Argumente pro S21
www.das-neue-herz-europas.de
www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/66249/
www.stuttgart.de/item/show/189296
www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/turmforum/default.aspx
www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Archiv16/Artikel/2007/07/2007-07-19-stuttgart21.html
www.stuttgart21-ja-bitte.de/
www.stuttgart-baut.de/bauprojekte.cgi?a=projekt_uebersicht&id=24
www.prostuttgart21.de/start


Jens Loewe, Stuttgart, den 12.9.2010 (Kontakt: info@nwwp.de )


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Quelle:
© 2010 Jens Loewe, 12.9.2010
E-Mail: info@nwwp.de 1
Mit freundlicher Genehmigung des Autors


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2010