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BERICHT/331: "Die Kirche und das 'liebe' Geld. Fakten - Fragen - Neuorientierungen" (idw)


Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar - 10.01.2015

"Die Kirche und das 'liebe' Geld. Fakten - Fragen -
Neuorientierungen"

Auftaktveranstaltung der 39. Akademietage der Pallottiner Vallendar widmete sich kritischen Fragen rund um das 'liebe' Geld



Mit dem Thema "Die Kirche und das 'liebe' Geld" eröffnete Prof. em. Dr. Alfred Schuchart SAC von der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) am Samstag, 10. Januar 2015, die 39. Edition der Akademietage der Pallottiner Vallendar. Rund 180 Besucher fanden den Weg in die PTHV nach Vallendar, um sich zu "Fakten - Fragen - Neuorientierungen" zu informieren. Der Bau der Bischofsresidenz auf dem Limburger Domberg mit seiner immensen Kostenexplosion und nicht zuletzt die staatlich verordnete Änderung des Einzugs der Kirchensteuer haben die Gemüter auch katholischer Christen erhitzt und viele zum Kirchenaustritt bewogen.


Zweckbestimmung als entscheidendes Kriterium

Kirchenrechtler Prof. Dr. Rüdiger Althaus, Theologische Fakultät Paderborn, referierte über "Die Kirche und ihr Geld. Gabe und Auftrag". Dabei zeigte er auf, dass die Kirchengemeinden einer engmaschigen kirchlichen Aufsicht unterliegen. Auf der Ebene der Diözese leitet der Diözesanbischof diese mit gesetzgebender, administrativer und richterlicher Gewalt. "Bekanntlich unterstützt ihn dabei auf dem Gebiet der Verwaltung der Generalvikar", so Prof. Althaus. "Eher unbekannt ist, dass der Diözesanbischof für den Bereich der Finanzen - ein für den Bischof oder auch einen Priester zumindest im Detail in der Regel wenig vertrautes Terrain - einen Ökonomen zu bestellen hat, der in wirtschaftlichen Fragen wirklich erfahren ist und sich durch Rechtschaffenheit auszeichnet." Weder Bischof noch Ökonom seien in der Finanzverwaltung autark. Vielmehr schreibe das Kirchenrecht zwei Gremien vor, die Aufsicht ausüben: Diözesanvermögensverwaltungsrat und Konsultorenkollegium. Zudem müsse regelmäßig Rechenschaft über Einnahmen und Besitz gegeben werden.

Auch beantwortete Prof. Althaus die Frage, wozu die Kirche eigentlich ihr Vermögen besitze. "Zweifelsohne ist ihr als mystischer Leib Christi ein letztlich übernatürliches Ziel gegeben, nämlich die Vollendung des Menschengeschlechts bei Gott. Zu diesem Zweck sind ihr das Wort Gottes und die Sakramente anvertraut", sagte Prof. Althaus. "Aber sie geht ihren Weg als hierarchisch verfasste Gemeinschaft unter den Bedingungen von Zeit und Raum. Daher bedarf sie grundsätzlich auch irdischer - eben auch finanzieller - Mittel, um ihre Sendung in dieser Welt erfüllen zu können." Hierin liege die Berechtigung für irdische Güter in den Händen der Kirche.

So erkläre auch das kirchliche Gesetzbuch von 1983, dass die Kirche das ihr angeborene, das ihr eingestiftete Recht habe, zeitliche Güter zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern, damit sie die ihr eigenen Ziele verwirklichen kann - insbesondere die Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts der Kleriker und anderer Kirchenbediensteter sowie die Ausübung der Werke des Apostolates und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen. "Diese, obgleich allgemein gehaltene, so doch programmatische Zweckbestimmung bringt deutlich zum Ausdruck, dass irdischer Besitz in der Kirche kein Selbstzweck sein kann, sondern stets einer spezifisch kirchlichen Aufgabe dienlich sein muss", erklärte Prof. Althaus.

"Um diese rein funktionale Aufgabe zu verdeutlichen, spricht das kirchliche Gesetzbuch heute auch von den zeitlichen Gütern der Kirche und nicht mehr von dem Vermögen (was nun doch einen zweckfreien Reichtum nahelegt) auch wenn sich dieser Begriff aufgrund dessen Eingängigkeit in der deutschen Sprache erhalten hat", so Prof. Althaus. Haushaltspläne zeigen auf, dass über 50 Prozent der Einnahmen den örtlichen Kirchengemeinden zukommen. Rund 40 Prozent gehen in überpfarrliche Seelsorge und die kirchliche Verwaltung. Weniger als fünf Prozent fließen in überdiözesane Aufgaben wie solche der Bischofskonferenz aber auch Mission und Entwicklungshilfe. Auch benannte Prof. Althaus die Quellen, aus denen die Kirche ihre finanziellen Mittel schöpft und klärte konkret über Staatsleistungen und Kirchensteuer auf.


Pflicht zu Nachweis und Rechenschaft

Kirsten Straus, Finanzdirektorin des Bistums Trier, zeigte in ihrem Referat auf, dass es sich bei den kirchlichen Geldern nicht um "sorgfältig verborgen gehaltene Schätze" handelt, sondern die vorhandenen Gelder vielmehr "einer Vielzahl von wirtschaftlich und rechtlich eigenständigen katholischen Organisationen gehören". Ihre erste These lautet: "Geld braucht Sachkunde und klaren Verstand". "Es bedarf zu einer möglichst willkürfreien und zielentsprechenden Ausübung klarer Zuständigkeiten und festgelegter Prozesse. Das grundsätzlich hierarchische System der katholischen Kirche sieht dazu eine umfassende Beratungs- und Mitwirkungskultur durch verschiedene Gremien vor", klärte Kirsten Straus auf. "Der Umgang mit kirchlichem Geld, ob durch Haupt- oder Ehrenamtliche, geht immer mit der Pflicht zu Nachweis und Rechenschaft einher, unabhängig von der Höhe der Beträge", sagte Straus. Im Rahmen ihrer zweiten These: "Geld braucht Haltung und Disziplin" verwies Kirsten Straus darauf, dass eine Organisation klare Regeln und Standards setzen und ihre Einhaltung regelmäßig prüfen und Verstöße konsequent ahnden müsse. "Kirchliche Systeme erfüllen diese Bedingungen oft nicht, denn persönliche Integrität und Gruppenintegrität werden grundsätzlich vorausgesetzt und das Vorhandensein moralischer Werte als systemimmanent reklamiert", so Straus. "Blindes Vertrauen gilt oft als Tugend und Überprüfung als Vertrauensbruch und persönlicher Angriff." Ihre dritte These lautete: "Geld braucht Controlling und Kontrolle". Insgesamt zeige sich, dass die Probleme kirchlichen Umgangs mit Geld nicht einzigartig oder außergewöhnlich seien. Lösungsansätze anderer Wirtschaftsbereiche seien zwar anpassungsbedürftig, aber übertragbar. "Eine besondere Herausforderung ist dabei das Gleichgewicht zwischen Kontrolle und Vertrauen, das passend zum kirchlichen Charakter ständig neu austariert werden muss."

In einer anschließenden Diskussionsrunde wurde unter anderem die Frage nach der Konzernstruktur eines Bistums gestellt, die Frage nach einem externen Wirtschaftsprüfer im Bistum Trier sowie ob die "Doerfert-Affäre" noch Schatten auf die Arbeit des Bistums Trier werfen würde. Die Akademietage werden in Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung Fachstelle Koblenz und der Katholischen Erwachsenenbildung Westerwald-Rhein-Lahn geplant und veranstaltet.


Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar (PTHV) ist eine kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH. Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und betreuen etwa 300 Studierende beider Fakultäten.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1375

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar,
Verena Breitbach, 10.01.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2015


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