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KIRCHE/1230: Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Abschluss des Runden Tischs "Sexueller Missbrauch" (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 30.11.2011

Statement von Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Abschluss des Runden Tischs "Sexueller Missbrauch":


"Zunächst ist es einfach gut, dass es den Runden Tisch gegeben hat. Hierdurch wurde ein deutliches Signal gesetzt, dass das Thema "Sexueller Missbrauch" ein Thema ist, das uns alle angeht, die ganze Gesellschaft, viele Institutionen - darunter natürlich auch die katholische Kirche - aber auch die Familien. Die Zusammenarbeit am Runden Tisch habe ich als konstruktiv erlebt. Von Anfang an wurden die Vertreter der katholischen Kirche respektvoll behandelt. In den verschiedenen Arbeitsgruppen hatten wir gute Möglichkeiten, uns einzubringen. Natürlich waren nicht immer alle Mitglieder des Runden Tischs einer Ansicht, zu vielen Fragen gab es aber doch einen breiten Konsens. Im Abschlussbericht bleiben sicher noch manche Fragen offen. Doch hier gilt es nun eben, am Thema und an der Problematik weiter dranzubleiben. Denn mit dem Abschlussbericht ist das Thema "Sexueller Missbrauch" ja nicht erledigt. Als katholische Kirche hätten wir uns in manchen Punkten eine zügigere Meinungsbildung gewünscht, so etwa beim Thema der Schmerzensgeldzahlungen. Deshalb haben wir unsererseits schon im letzten Jahr ein eigenes Konzept zur materiellen Anerkennung des Unrechts, das den Opfern sexuellen Missbrauchs widerfahren ist, vorgelegt und zwischenzeitlich auch umgesetzt. Und vor allem haben wir die Rahmenordnung "Prävention" erarbeitet. In diesem Feld muss künftig sicher der Schwerpunkt der Arbeit liegen.

Auf drei Punkte aus dem Abschlussbericht möchte ich noch besonders hinweisen: Zum einen ist es wichtig, dass Opfer niederschwellige und zeitnahe Beratungsmöglichkeiten vorfinden. Die Beratungsstrukturen müssen daher vor allem im ländlichen Raum ausgebaut und vernetzt werden. Ich begrüße die vorgeschlagene Erweiterung der Therapieangebote, wobei aus unserer Sicht auch Paartherapien aufgenommen werden sollten, weil Opfer sexuellen Missbrauchs häufig als Folge des Missbrauchs auch Schwierigkeiten in ihrer Beziehungsgestaltung haben. Darüber hinaus schlägt der Abschlussbericht vor, dass Kosten für Therapien, die derzeit nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, in einem gemeinsamen Hilfesystem von den Institutionen und vom Bund übernommen werden. Die Obergrenze der Sachleistungen soll bei 10.000 Euro pro Antragssteller liegen. Ein unabhängiges Gremium (Clearingstelle) soll diese Anträge prüfen. Ich habe von Seiten der Kirche die Bereitschaft erklärt, uns einem solchen Modell anzuschließen. Schließlich spricht sich der Runde Tisch dafür aus, dass es für sogenannte Genugtuungsleistungen von Institutionen einheitliche Verfahrensstandards geben soll. Das ist natürlich sinnvoll. Bislang ist die katholische Kirche ja die einzige Institution, die bereits ein festgelegtes Verfahren praktiziert. Wir werden unser Verfahren nun noch einmal mit den vorgeschlagenen Standards abgleichen. Soweit ich sehe, gibt es aber nur geringen Nachbesserungsbedarf."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 184 vom 30. November 2011
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2011