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KIRCHE/2272: Bischof Dr. Georg Bätzing zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 15.04.2020

Bischof Dr. Georg Bätzing zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung


Anlässlich der heutigen (15. April 2020) Konferenz der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

"Die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen gegen die Corona-Pandemie haben wir zur Kenntnis genommen. Wir sind den politisch Verantwortlichen dankbar für ihren Einsatz.

Die Ostertage haben gezeigt: Gottesdienste geben vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise. Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit. Als katholische Kirche werden wir in das für kommenden Freitag im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können. Für die katholische Kirche kann ich sagen, dass wir uns selbstverständlich an die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Kriterien und Bestimmungen gebunden wissen und die Einhaltung von Abstandserfordernissen kontrollieren werden.

Wir haben das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten und damit unseren möglichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie leisten wollten. Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 067 vom 15. April 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2020

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