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MELDUNG/164: Organisierte Suizidbeihilfe verbieten (ZdK)


Zentralkomitee der deutschen Katholiken - 17.10.2014

Organisierte Suizidbeihilfe verbieten - ZdK fordert umfassendes Aktionsprogramm zu Ausbau von Palliativ- und Hospizbegleitung



Für ein gesetzliches Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung hat sich der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) in seiner Sitzung am 17. Oktober 2014 einstimmig ausgesprochen. Mit der ausführlichen Stellungnahme "Ja zur palliativen Begleitung - Nein zur organisierten Suizidbeihilfe" will sich die Vertretung der katholischen Laien in die laufende politische Meinungsbildung einbringen.

Von dem strafrechtlich bewehrten Verbot sollten Vereine, die die Suizidbeihilfe unentgeltlich anbieten, und gewerbliche Anbieter ebenso erfasst werden wie Einzelpersonen und Ärzte, sofern es sich um auf Dauer angelegte Angebote mit wiederholter Durchführung handelt.

Dabei legt das ZdK größten Wert auf die Verknüpfung eines Verbots der organisierten Suizidbeihilfe mit einer gesundheitspolitischen Initiative zum umfassenden Auf- und Ausbau palliativer und hospizlicher Versorgungsstrukturen.

Eines gesetzlichen Verbotes organisierter Beihilfe zur Selbsttötung bedürfe es insbesondere zum Schutz der Schwachen in der Gesellschaft, stellt der ZdK-Hauptausschuss fest. Im Zentrum dieser gesellschaftlichen Debatte müsse die Situation älterer und schwerkranker Menschen stehen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sie sich mit einer Erwartungshaltung konfrontiert sehen, ihr Leben zu beenden, weil sie auf Unterstützung und Zuwendung angewiesen sind.

Das ZdK betont, es gehe keineswegs darum, mündige Bürger zu bevormunden: "Als Christen achten wir das Recht auf Selbstbestimmung hoch. Durch ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe wollen wir es gegen die Fremdbestimmung durch gesellschaftlichen Erwartungsdruck schützen." Wenn entsprechende Angebote erst vorhanden und etabliert seien, könnte eine gesellschaftliche Erwartungshaltung an schwerstkranke und sterbende Menschen entstehen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Daher sei gerade für den Schutz eines qualifizierten Selbstbestimmungsrechts ein gesetzliches Verbot dringend nötig.

Viele suizidwillige Menschen brauchten in ihrer Not nicht Hilfe zum Sterben, sondern zum Leben, ist der ZdK-Hauptausschuss überzeugt. Daher müsse die Suizidprävention gestärkt werden, nicht die Suizidbeihilfe. Schwerstkranken Menschen müsse in ihrer letzten Lebensphase Hilfe im Sterben zuteilwerden. Hier sieht das ZdK eine dringliche gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Ausbau der Angebote und Versorgungsstrukturen von Palliativmedizin und -pflege.

Insbesondere bei der allgemeinen Palliativversorgung bestehe eine große Lücke, damit alle Menschen mit einer nicht heilbaren und fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung die letzte Lebensphase mit angemessener Versorgung im vertrauten sozialen Umfeld verbringen könnten. Das ZdK plädiert für eine entsprechende politische Richtungsentscheidung und die Umsetzung eines ganzheitlichen Aktionsprogramms: "Palliative Care ist unser Weg für einen lebensorientierten Umgang mit dem Prozess des Sterbens und dem nahenden Tod."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17.10.2014
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2014