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TIERHALTUNG/424: Schnelle Umsetzung des Tierschutz-TÜVs gefordert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 8. November 2007

Deutscher Tierschutzbund fordert schnelle Umsetzung des Tierschutz-TÜVs


In seiner morgigen Sitzung berät der Bundesrat über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Paragraphen 13 des Tierschutzgesetzes. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf soll die Einführung eines obligatorischen Prüfverfahrens für Stall- und Betäubungseinrichtungen präzisiert werden. Dieser Tierschutz-TÜV soll jedoch erst nach Ausgang einer anhängigen Normenkontrollklage gegen die Käfighaltung von Legehennen eingeführt werden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Bundesrat auf, der Einführung des Tierschutz-TÜVs ohne Wenn und Aber schon jetzt zuzustimmen. Nur durch ein obligatorisches Prüfverfahren könnten auf nicht tiergerechte Haltungssysteme zurückgehende Schmerzen, Leiden und Schäden unzähliger Tiere, wirksam verhindert werden.

"Tiere in der industriellen Landwirtschaft müssen täglich Qualen erleiden, weil die Haltungssysteme nicht tiergerecht sind. Umso wichtiger ist es, dass jetzt der Bundesrat den Weg frei macht für die Einführung des Tierschutz-TÜVs. Dies gebietet auch das im Grundgesetz definierte Staatsziel Tierschutz. Ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme und die entsprechenden Kontrollen bei der Haltung von Tieren können helfen, Tierleid zu vermieden", konstatiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Wichtig sei vor allem, dass es zu einer zügigen Umsetzung komme.

Ziel des "Tierschutz-TÜVs" ist, dass serienmäßig hergestellte Haltungssysteme und Stalleinrichtungen daraufhin geprüft werden, ob diese den Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Tiere entsprechen und somit tiergerecht sind, bevor sie in den Handel kommen.

"Diese Möglichkeit zur Verbesserung der Tierschutzsituation landwirtschaftlicher Nutztiere, die auf eine Bundesratsentschließung aus dem Jahr 2006 fußt, darf nicht vertagt werden. Wir brauchen den Tierschutz-TÜV - nicht nur für Legehennen, sondern auch für andere Tierarten", so Apel.

Das geplante Prüf- und Zulassungsverfahren diene auch den Tierhaltern und den Stallbaufirmen, da es Rechtssicherheit bezüglich des Einsatzes neuer Haltungssysteme bringe und Stallbaufirmen auf fachkundige Beratung bei der Weiterentwicklung von Haltungssystemen bauen könnten. So würden nur Stallanlagen zugelassen, die keine negativen Auswirkungen für die Tiere hätten. Die Eckpunkte für ein solches Prüf- und Zulassungsverfahren, die in einer Arbeitsgruppe unter anderem aus Wissenschaftlern, aus Vertretern von Tierhaltern, von Stallbaufirmen, Wissenschaftlern, von Bundesländern und des Tier-, Natur- und Umweltschutzes erstellt wurden, liegen bereits vor.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 8. November 2007
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2007