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TIERHALTUNG/655: Meilenstein zum Ausstieg aus dem Schnabelkürzen erreicht! (PROVIEH)


PROVIEH MAGAZIN - Ausgabe 2/2015
Magazin des Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.

Meilenstein zum Ausstieg aus dem Schnabelkürzen erreicht!

Von Sabine Ohm


In Nordrhein Westfalen (NRW) wurde in einer gemeinsamen Erklärung am 11. Juni 2015 beschlossen, auf das Kürzen des Schnabels bei Legehennen und Puten zu verzichten. Damit folgte NRW seiner vorangegangenen Erklärung von 2014, das Kupieren des Ringelschwanzes beim Schwein zu unterlassen (siehe Heft 1/2014). Neben Vertretern der deutschen Land- und Geflügelwirtschaft hat der NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel auch PROVIEH zur Unterzeichnung eingeladen, da wir maßgeblich am Zustandekommen der Erklärungen und der damit einhergehenden Projekte mitgewirkt haben.

Wie das Kupieren der Ringelschwänze beim Schwein ist auch die routinemäßige Amputation des Oberschnabels beim Geflügel längst per EU-Richtlinie (1999/74/EG) europaweit verboten. Der Eingriff wird trotzdem fast überall in der konventionellen Geflügelhaltung als vorbeugende Methode gegen Kannibalismus und Federpicken praktiziert. Denn die Gesetze erlauben ausdrücklich Haltungsbedingungen, die dem Wesen sowie den arttypischen Verhaltensweisen und Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht werden. Deshalb verletzen sich Hennen und Puten mit unkupierten Schnäbeln teilweise lebensgefährlich (Kannibalismus), so dass die Behörden jahrelang Ausnahmegenehmigungen erteilten.

Aus Tierschutzsicht ist die Verstümmelung dieses wichtigen und hoch sensiblen Tastorgans nicht akzeptabel. Österreich machte 2002 bis 2005 für Legehennen vor, wie ein Konsens aller Interessenvertreter zum Ausstieg aus dem Schnabelkürzen funktionieren kann. Die deutsche Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern fasste im April 2014 den Beschluss, ab Ende 2016 keine behördlichen "Ausnahmegenehmigungen" für das Schnabelkupieren bei Geflügel mehr zu erteilen.

Die in NRW erreichte Übereinkunft ebnet ab dem 1. Juli 2015 durch breit angelegte, von der Privatwirtschaft co-finanzierte Projekte den Weg zum Kupierverzicht bei Legehennen und Puten ab 2017 in insgesamt elf Bundesländern (mehr dazu im nächsten Heft). PROVIEH wird sein Fachwissen als einziger Vertreter deutscher Tierschutzorganisationen in die zur Projektbegleitung einberufenen Fachbeiräte für Schweine und Geflügel einbringen.

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Quelle:
PROVIEH MAGAZIN - Ausgabe 2/2015, Seite 39
Herausgeber: PROVIEH - Verein gegen
tierquälerische Massentierhaltung e.V.
Küterstraße 7-9, 24103 Kiel
Telefon: 0431/248 28-0
Telefax: 0431/248 28-29
E-Mail: info@provieh.de
Internet: www.provieh.de
 
PROVIEH erscheint viermal jährlich.
Schutzgebühr: 2 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2015

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