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ABWASSER/258: 4. Reinigungsstufe Baustein einer Strategie für weniger Mikroverunreinigungen in Gewässern (UFZ)


Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Universität Leipzig vom 19. März 2015

Vierte Abwasser-Reinigungsstufe auch über Abwasserabgabe finanzierbar?

Studie: Denkbar als Baustein einer Strategie für weniger Mikroverunreinigungen in Gewässern


Die Abwasserabgabe könnte einen sinnvollen Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus großer Kläranlagen mit einer so genannten vierten Reinigungsstufe leisten. Mit diesen Anlagen lassen sich Mikroverunreinigungen in Gewässern - etwa Arzneimittel - reduzieren, ergab eine neue Studie. Dieses Ergebnis reiht sich gut in ein umfassendes Konzept zur Reduzierung der Gewässerbelastung ein, an dem das (Umweltbundesamt) UBA derzeit arbeitet. Eine mögliche Maßnahme in diesem Konzept ist der weitere Ausbau von Kläranlagen. Die aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig für das Umweltbundesamt (UBA) zeigt nun: Die Abwasserabgabe sollte dazu gezielt fortentwickelt werden. Nicht nur ihre Lenkungswirkung müsse gestärkt, sondern gleichzeitig die Einnahmen für die anteilige Finanzierung des Ausbaus von Großkläranlagen (Größenklasse 5) eingesetzt werden. Für den Gesamterfolg dieses "Leipziger Modells" sei aber auch eine wasserrechtliche Verpflichtung zur Behandlung von Mikroverunreinigungen in der Abwasserverordnung notwendig.

Die Konzentrationen von bestimmten Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffen in Flüssen, Seen und anderen Oberflächengewässern sind oftmals unerwünscht hoch. Teilweise überschreiten sie die gesetzlichen Umweltqualitätsnormen. Damit sie sinken, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: Anwendungsbeschränkungen und -verbote im Stoff- und Produktrecht, eine umweltgerechte Entsorgung, die Verminderung von Luftemissionen oder eben zusätzliche, nachgeschaltete Technik zu Abwasserbehandlung in großen Kläranlagen. Sowohl national als auch auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Aktivitäten und Überlegungen dazu - das UBA arbeitet daran, diese zu bewerten und zu einem Vorschlag für eine Gesamtstrategie zusammenzuführen.

Nach Ansicht des UBA sind weitergehende Abwasserbehandlungsverfahren (eine so genannte vierte Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 5 - das sind Anlagen, an die mehr als 100.000 Einwohner angeschlossen sind - darin ein Baustein. Die aktuelle Studie hatte untersucht, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Die Forscher raten zu einer aus der Abwasserabgabe gespeisten Förderung der vierten Reinigungsstufe, da dies das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweise. Die Studie schlägt vor, 75 Prozent der jährlichen Investitionskosten einer vierten Reinigungsstufe für einen Zeitraum von 15 Jahren bei Kläranlagen der Größenklasse 5 zu bezuschussen. Mit der neuen Studie liegt nun eine erste fundierte Machbarkeitsstudie für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland auf dem Tisch.

Die kommunalen Großkläranlagen unter Verursachergesichtspunkten zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen heranzuziehen, halten die Forscher für angemessen. "Es spricht viel dafür, großtechnische Lösungen am Gewässerzulauf als eine der volkswirtschaftlich günstigsten Optionen in Betracht zu ziehen", erläutert Erik Gawel, UFZ-Ökonom und Leiter der Studie. Die Beschränkung auf Groß-Kläranlagen sichert dabei die Kosteneffizienz, weil über sie bereits rund 50 Prozent der gesamten Schadstofffracht behandelt werden können. Somit ergreifen "einige" Kläranlagen-Betreiber hochwirksame Maßnahmen stellvertretend für "viele" Verursacher - Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verbraucher - die dann über die Abwasserabgabe zur Finanzierung mit herangezogen werden.

"Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert", erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig. Dies würde bundesweit rund 35 Prozent des gegenwärtigen Aufkommens der Abwasserabgabe (zirka 300 Millionen Euro pro Jahr) binden und legt eine entsprechende Aufstockung nahe.

Damit das Modell funktioniert, müssten auch die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Elimination von Mikroverunreinigungen für die geförderten Groß-Kläranlagen angepasst werden. Das deutsche Wasserrecht hält dafür etwa mit der Abwasserverordnung die nötigen Instrumente bereit", betont Wolfgang Köck, Chef-Jurist am UFZ.

Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellt klar: "Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer sind unverzichtbar. Jetzt gilt es, effektive und effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Gewässer hochproblematischen Mikroverunreinigungen z.B. durch Arzneimittel wirksam und dauerhaft zu verringern. Die vierte Reinigungsstufe kommt als eine Möglichkeit in Betracht. Sie würde gleichzeitig die Technikführerschaft Deutschlands in diesem Bereich stärken."


Die aktuelle Studie:
UBA-Texte 26/2015 "Mikroverunreinigungen und Abwasserabgabe"
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mikroverunreinigungen-abwasserabgabe und
http://www.ufz.de/export/data/global/66549_abwag_leipziger-modell.pdf

Weiterführende Literatur:
UBA-Positionspapier "Organische Mikroverunreinigungen in Gewässern - Einführung einer vierten Reinigungsstufe als eine Maßnahme zur Eintragsreduzierung":
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/organische-mikroverunreinigungen-in-gewaessern
UBA-Texte 85/2014: "Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die Gewässer" unter
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/massnahmen-zur-verminderung-des-eintrages-von

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Quelle:
UFZ-Pressemitteilung, 19.03.2015
Herausgeber:
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tilo Arnhold
Permoserstraße 15, 04318 Leipzig
Telefon: (0341) 235-2278, Telefax: (0341) 235-2649
E-Mail: presse@ufz.de
Internet: www.ufz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2015

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