Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ABFALL

ATOM/962: EU-Richtlinie über Entsorgung radioaktiver Abfälle (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 20. Juli 2011 / Klima & Energie

Richtlinie über Entsorgung radioaktiver Abfälle beschlossen


Erstmals gibt es Regeln für den Bau von Atommüllendlagern und die Entsorgung von radioaktivem Müll. Umweltverbände protestieren, weil es kein generelles Verbot für die Ausfuhr in Drittländer gibt.

Der EU-Landwirtschaftsrat hat am Dienstag das letzte OK gegeben. Spätestens im September kann die neue EU-Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in Kraft treten. Den ersten Entwurf hatte die EU-Kommission im November 2010 vorgelegt.

Die Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission bis 2015 nationale Programme vorlegen müssen. Darin müssen Zeitpläne für den Bau von Endlagern, Entsorgungskonzepte mit notwendigen Maßnahmen, Kostenabschätzungen und Finanzpläne enthalten sein. Die Öffentlichkeit muss informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Kommission prüft die nationalen Programme und kann gegebenenfalls Änderungen verlangen. Mit der Richtlinie erlangen die von der Internationalen Atomenergiebehörde entwickelten Sicherheitsstandards Rechtsverbindlichkeit. Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager in tiefen geologischen Formationen sein. Spätestens alle zehn Jahre müssen die Mitgliedstaaten eine Überprüfung mit internationalen ExpertInnen durchführen, ob sie die Anwendung der höchsten Standards gewährleisten können.

Obwohl die EU-Kommission in ihrem Entwurf ein vollständiges Ausfuhrverbot von Atommüll vorgeschlagen hatte und auch das EU-Parlament dies im Juni forderte, entschieden die EU-Mitgliedstaaten, dass Ausfuhren in Länder außerhalb der EU unter bestimmten Auflagen gestattet sind. Zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen. Die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in afrikanische, karibische und pazifische Länder und in die Antarktis ist durch bereits bestehende EU-Vorschriften ausdrücklich untersagt. Dennoch könnten Atommülltransporte über große Entfernungen in Zukunft Alltag sein. Greenpeace nannte die Entscheidung eine "aus den Augen, aus dem Sinn"-Entscheidung und einen Teufelskreis, der nächsten Generationen die Verantwortung zuschiebt. Bulgarien und Ungarn, die Absprachen mit Russland hätten, könnten weiter ihren Atommüll dorthin verfrachten.

Der Energieexperte des BUND, Thorben Becker, kommentierte: "Der Atommüll-Export in Drittländer darf keine Lösung für unsere Endlager-Probleme sein. Es ist unverantwortlich, ohne Kontrolle den eigenen hochradioaktiven Müll vor die Tür anderer zu kippen. Was dann passiert, zeigt Russland, wo importierter Atommüll fahrlässig wiederaufbereitet und der verbleibende Abfall unter unzureichenden Bedingungen gelagert wird. Statt sich auf Kosten der Sicherheit anderer aus der Verantwortung zu stehlen, muss die EU endlich die Ursache des Problems der Endlagerung angehen und den Ausstieg aus der Atomenergie beschließen."

Da diese Richtlinie im Rahmen des EURATOM-Vertrags läuft, hatte das EU-Parlament nur beratende Funktion und kein Mitbestimmungsrecht. Letztlich entscheidet der Ministerrat. Umweltverbände wie der DNR und der NABU fordern seit Jahren die Abschaffung des veralteten EURATOM-Vertrags von 1957. Zurzeit betreiben 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt 143 Atomkraftwerke, aber alle müssen EURATOM mitfinanzieren.

Atommüll fällt neben der Energieerzeugun in Atomkraftwerken auch in der Medizin, der Forschung oder der Industrie an. Bisher existiert kein einziges Endlager in Tiefenformationen. Die EU-Kommission schätzt, dass mindestens 40 Jahre für Entwicklung und Bau eines Tiefenlagers benötigt werden.

Die Bundesregierung hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorzulegen. "Wie schon beim Ausstieg aus der Kernenergie strebt sie in der zentralen Verantwortungsfrage der Entsorgung radioaktiver Abfälle einen breiten gesellschaftlichen Konsens an", schreibt sie in einer Pressemitteilung. [jg]


Ratsentscheidung
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/trans/123937.pdf

EU-Kommission zu atomaren Abfällen
http://ec.europa.eu/energy/nuclear/waste_management/waste_management_en.htm

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/47615.php

Reaktion Greenpeace
http://www.greenpeace.org/eu-unit/en/News/2011/EU-nuclear-waste-directive-opens-door-to-dumping/


*


Quelle:
EU-News, 20.07.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2011