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ATOM/1315: Statuskonferenz Endlagersuche - Konsequent den gesetzlich vorgesehenen (BfE)


Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - 14. November 2019 20/19 Statuskonferenz Endlagersuche: Konsequent den gesetzlich vorgesehenen Weg gehen


Über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Behörden, Unternehmen, Universitäten und Verbänden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger tauschen sich in Berlin zum Stand der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle aus.

Zügig und konsequent die seit über zwei Jahren laufenden Arbeiten fortsetzen - das gehört aktuell zu den wichtigsten Aufgaben für die Akteure der Suche nach einem dauerhaft sicheren Ort für die Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung. "Damit meine ich vor allem, dass wir die Suche, die wir im Konsens beschlossen haben, gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls und der Sicherheit voranbringen. Das Suchverfahren muss dabei ergebnisoffen und frei von Beeinflussung durch Einzelinteressen bleiben", sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zum Auftakt der zweiten Statuskonferenz Endlagerung in Berlin.

Öffentliche Fachkonferenz zu aktuellen Arbeiten, Aufgaben und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Verfahrens

Von Donnerstag bis Freitag tauschen sich über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Behörden, Unternehmen, Universitäten und Verbänden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Stand der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle aus. Sie werden über aktuelle Arbeiten, Aufgaben, Probleme sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Verfahrens diskutieren. Die Veranstaltung, die sich vor allem an Fachleute aus dem Bereich nukleare Entsorgung richtet, ist öffentlich zugänglich. Das BfE hat zudem für alle Interessierten einen Livestream eingerichtet.

Glaubwürdigkeit des Verfahrens

Für das kommende Jahr hat das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, einen ersten Zwischenbericht angekündigt. Der Bericht wird die Gebiete benennen, die infolge grundsätzlich fehlender Voraussetzungen aus dem weiteren Suchverfahren ausgeschlossen werden.

"Der beste Beweis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens besteht darin, sich der ergebnisoffenen, auf fachlichen Kriterien basierenden Suche zu stellen. Landesgrenzen und mögliche Vorbelastungen, zum Beispiel durch schon bestehende Atomanlagen, stellen zu Recht kein Ausschlusskriterium dar. Die Suche muss sich an der Sicherheit und am Gemeinwohl orientieren", so König. Damit zeige man sich auch gegenüber den Regionen verantwortlich, in denen aktuell die hochradioaktiven Abfälle zwischengelagert sind. Die aktuellen Erfahrungen zeigen deutlich, dass nur eine anhaltende Unterstützung insbesondere durch die politisch Verantwortlichen den Weg zu einem Endlager ebnen kann.

Hintergrund: Fachkonferenz Teilgebiete und vorgelagerte Informations- und Beteiligungsangebote

Das BfE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem die BGE mbH ihren ersten Zwischenbericht veröffentlicht hat, wird das BfE eine Fachkonferenz Teilgebiete einrichten. Das Gremium bietet eine Plattform, auf der das Unternehmen dann seine Zwischenergebnisse mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Kommunen diskutieren kann.

Die Fachkonferenz Teilgebiete ist das erste formale Beteiligungsgremium, das das Gesetz zur Suche nach einem Endlager vorsieht. Gegenstand sind die Zwischenergebnisse dazu, welche Gebiete in Deutschland auszuschließen sind, und welche zunächst weiter im Verfahren bleiben. Basis dieser Analyse bilden verfügbare geologische Daten, die die BGE mbH gesammelt hat. Der Bericht nennt keine Standorte zur weiteren Untersuchung. Dies ist erst in einem weiteren Schritt mit weiteren Beteiligungsmöglichkeiten (Regionalkonferenzen) geplant.

Bereits jetzt und bis zur Veröffentlichung des ersten Zwischenberichtes bietet das BfE verschiedene Formate zur Information und Beteiligung an, die sich an verschiedene Zielgruppen richten wie Regionen, Kommunen oder Jugendliche.

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Quelle:
Pressemitteilung, 14.11.2019
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2019

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