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EUROPA/045: Einhaltung der Vogelschutzvorschriften in Spanien (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 24. Juni 2010

Umwelt: Kommission begrüßt Einhaltung der Vogelschutzvorschriften in Spanien - Vertragsverletzungsverfahren eingestellt


Die Europäische Kommission begrüßt, dass die spanischen Behörden nunmehr ihren Verpflichtungen aus den EU-Naturschutzvorschriften in einem bestimmten Fall nachkommen und hat das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Das Verfahren betrifft einen seit langem andauernden Streit mit den spanischen Behörden über die Ausweisung von Vogelschutzgebieten und konnte abgeschlossen werden, nachdem zahlreiche von der Kommission bemängelte Unzulänglichkeiten behoben worden waren. Der Europäische Gerichtshof hatte Spanien angewiesen, die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten, und so konnte das Verfahren nun nach einer erheblichen Erweiterung der Schutzgebiete eingestellt werden.

Das bereits seit mehr als einem Jahrzehnt anhängige Verfahren betrifft Vogelschutzgebiete, einen der Grundpfeiler des europäischen Natura-2000-Netzes, in zahlreichen Gebieten Spaniens. Andalusien, die Balearen, die Kanarischen Inseln, Castilla-La Mancha, Katalonien, Galicien und Valencia stellten den Schutz der in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten nur unzulänglich sicher. Die Missstände wurden durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2007 bestätigt, mit dem Spanien aufgefordert wurde, Abhilfe zu schaffen.

In Castilla-La Mancha und auf den Kanarischen Inseln wurden zwar gute Fortschritte erzielt, durch die langsame Entwicklung in den anderen Regionen aber konnte das Gerichtsurteil nicht als vollständig umgesetzt gelten. Das Verfahren wurde fortgesetzt und die Kommission forderte Spanien dringend auf, das Urteil zu befolgen. In den vergangenen Monaten wurden in einigen der betroffenen Regionen neue Schutzgebiete eingerichtet, in anderen wurden bestehende Schutzgebiete erweitert. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass das Urteil vorständig umgesetzt wurde, und hat das Verfahren eingestellt.

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/828, 24.06.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2010