Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, 10. November 2022
Biologische Vielfalt: Strengere Maßnahmen gegen illegalen Artenhandel
Wie in der Biodiversitätsstrategie für 2030 [1] angekündigt, hat die Kommission einen überarbeiteten EU-Aktionsplan angenommen, um dem illegalen Artenhandel ein Ende zu setzen. Der lukrative Schwarzmarkt für den illegalen Artenhandel trägt zur Dezimierung oder zum Aussterben ganzer Arten bei und führt zu häufiger auftretenden Zoonosen - Krankheiten, die sich zwischen Tieren und Menschen ausbreiten. Laut dem World Wildlife Crime Report [2] 2020 des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sind vom illegalen Artenhandel alle Länder der Welt und zahlreiche Arten - von Aalen über Schuppentiere bis hin zu Rosenholz - betroffen. Der aktualisierte Plan wird als Richtschnur für neue EU-Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels bis 2027 dienen und auf dem ersten Aktionsplan [3] aufbauen, der vor sechs Jahren angenommen wurde.
Im November werden die Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in Panama zusammenkommen, um strengere Handelsvorschriften für fast 600 Tier- und Pflanzenarten zu erörtern. Die EU wird den überarbeiteten Aktionsplan zusammen mit einem umfassenden Paket von Vorschlägen für die Aufnahme von Arten in die Anhänge des CITES vorlegen, die auf der 19. Konferenz der Vertragsparteien (CITES CoP19)[4] beschlossen werden sollen.
Der illegale Artenhandel beschleunigt den Verlust der biologischen Vielfalt, kann wildlebende Tier- und Pflanzenarten erheblich dezimieren und führt in einigen Fällen sogar zu ihrem Aussterben. Der illegale Artenhandel hat auch verheerende sozioökonomische Folgen, da durch die Zerstörung von Ökosystemen aufgrund von Wilderei und illegalem Artenhandel lokale Gemeinschaften häufig legaler und nachhaltiger Einkommensformen beraubt werden. Wie die COVID-19-Pandemie kürzlich gezeigt hat, kann der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zur Ausbreitung von Zoonosen führen, was verheerende Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit haben kann.
Die EU ist eine Drehscheibe [5] für den weltweiten illegalen Artenhandel und spielt eine Schlüsselrolle bei dessen Bekämpfung. Der erfasste [6] Wert des illegalen Artenhandels in der EU belief sich 2019 auf mindestens 4,7 Mio. EUR, wobei das tatsächliche Ausmaß viel größter sein dürfte. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten beschlagnahmen konsequent Wildtiere und -pflanzen, darunter Korallen, Reptilien, Vögel, Pflanzen oder Säugetiere sowie Arzneimittel, die diese enthalten. Seit 2017 wurden in der EU pro Jahr durchschnittlich in mehr als 6000 Fällen Wildtiere und -pflanzen, die in der CITES-Liste aufgeführt sind, beschlagnahmt.
Der überarbeitete Aktionsplan erfolgt zu einem entscheidenden
Zeitpunkt für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Er zeigt, dass
die EU im Vorfeld von zwei wichtigen internationalen Treffen mit gutem
Beispiel vorangeht: der Konferenz der Vereinten Nationen zur
biologischen Vielfalt (CoP15) im Dezember in Montreal, auf der die
Vertragsparteien voraussichtlich eine globale Vereinbarung erzielen,
um die anhaltende Zerstörung der biologischen Vielfalt zu stoppen und
umzukehren, und des CITES CoP19 vom 14. bis zum 25. November in
Panama.
Der illegale Artenhandel ist ein schweres Verbrechen und stellt
eine unmittelbare und wachsende Bedrohung für die biologische
Vielfalt, die weltweite Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit dar und
gefährdet nachhaltige Lebensgrundlagen. Als eine Drehscheibe für den
weltweiten illegalen Artenhandel trägt die EU eine besondere
Verantwortung dafür, zu handeln. Wir müssen die notwendigen Maßnahmen
ergreifen, um diesem illegalen Handel Einhalt zu gebieten, den
weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und die
Gemeinschaften zu schützen, deren Wirtschaft und Wohlergehen
unmittelbar von gesunden Ökosystemen und wildlebenden Tieren und
Pflanzen abhängen.
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen
Deal - 10/11/2022
Aus menschlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht ist es
unsere Pflicht, gegen Artenschutzkriminalität vorzugehen. Seit der
Verabschiedung des Aktionsplans von 2016 arbeiten die EU und ihre
Mitgliedstaaten intensiv daran, die Bedrohung durch den illegalen
Artenhandel einzudämmen. Wir bauen nun auf dieser Fülle an Erfahrungen
auf und gehen weiter, und zwar mit gezielten Strategien zur
Verringerung der Nachfrage, mit Schulungen und einer weiteren
Spezialisierung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz und durch
die umfassende Nutzung der uns zur Verfügung stehenden internationalen
Foren.
Virginijus Sinkevicius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei,
erklärte: - 10/11/2022
Fragen und Antworten
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_22_6581
Mitteilung über den überarbeiteten Aktionsplan der EU zur Bekämpfung
des illegalen Artenhandels
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2022%3A581%3AFIN&qid=1667989438184
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen - Bewertung des
Aktionsplans von 2016
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=SWD%3A2022%3A354%3AFIN&qid=1668007600224
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen - Zusammenfassung der
Bewertung des Aktionsplans von 2016
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=SWD%3A2022%3A355%3AFIN&qid=1668007600224
Aktionsplan von 2016 zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:87:FIN
Die Europäische Union und der Handel mit wildlebenden Tieren und
Pflanzen
file://net1.cec.eu.int/ENV/F/3/30.18%20WILDLIFE%20TRAFFICKING/03.%20Policy%20dev/03)%20WAP%20Evaluation%20and%20Revision%202020/Press%20release%20and%20communications/The%20European%20Union%20and%20Trade%20in%20Wild%20Fauna%20and%20Flora
Links:
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_884
[2] https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/wildlife.html
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:87:FIN
[4] https://cites.org/eng/cop19
[5] https://www.europol.europa.eu/publications-events/publications/environmental-crime-in-age-of-climate-change-2022-threat-assessment
[6] https://www.traffic.org/site/assets/files/12745/eu-seizures-report-2020-final-web.pdf
*
Quelle:
Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, 10. November 2022
Internet: https://ec.europa.eu
Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin:
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Tel.: 030/2280 2000
E-Mail: eu-de-kommission@ec.europa.eu
Internet: https://germany.representation.ec.europa.eu
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 11. November 2022
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