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VÖGEL/1075: Schwalben in Brandenburg im Sinkflug - Nester nicht entfernen (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 2. März 2017

NABU bittet: Schwalbennester nicht entfernen

Schwalben in Brandenburg im Sinkflug / Vernichtung von Nestern verboten / So kann man den Frühlingsboten helfen


Kaum ein Vogel hat eine so enge Beziehung zum Menschen, wie die Schwalbe. So galten und gelten sie immer noch als Frühlingsboten, da sie Ende März/Anfang April aus ihren Überwinterungsgebieten kommend wieder bei uns eintreffen. Doch die jahrhundertelange Gemeinschaft ist bedroht. Mehl- und Rauchschwalben sind in der Roten Liste Brandenburgs als gefährdet eingestuft und zählen somit zu den bedrohten Arten. Wurden 1996/1997 noch 150.000-300.000 Brutpaare der Rauchschwalbe gezählt, waren es 2005/2006 nur noch 50.000-100.000. Aktuell geht man für Brandenburg von einem Bestand von 47.000 Brutpaaren aus und der Negativtrend hält an.

Umso schwerwiegender ist es, wenn die Nester der Rauch- und Mehlschwalben verbotenerweise abgeschlagen oder anderweitig beeinträchtigt werden. Eine Entfernung ist nur im Ausnahmefall statthaft und muss von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt werden.

Schwalben leisten in den Dörfern einen wichtigen Beitrag, auch für die Lebensqualität des Menschen, denn sie ernähren sich ausschließlich von fliegenden Insekten. Die Hinterlassenschaften von Mehlschwalben an Fassaden sind allerdings oftmals ein Ärgernis für Hausbesitzer. Stört die Verschmutzung an der Hauswand, so können ganz einfach Kotbretter unter den Nestern angebracht oder Planen über betroffene Gegenstände gelegt werden.

Durch die zunehmende Versiegelung und Asphaltierung unserer Umgebung, fällt es den Flugkünstlern auch immer schwerer, passendes Baumaterial für ihre Nester zu finden. Wer auf seinem Hof eine künstliche Lehmstelle errichtet oder alternativ Kunstnester anbringt, kann schon einen Beitrag zum Schutz der Schwalben leisten.

Hintergrund:

Rauch- und Mehlschwalben gehören nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu den geschützten Arten und fallen somit unter die Verbote der §§ 39, 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Diese Vorschriften verbieten jegliche Handlungen, die zur mutwilligen Beunruhigung der Tiere führen, sowie das Fangen oder Töten ohne vernünftigen Grund. Auch die grundlose Beeinträchtigung oder Zerstörung der Lebensstätten ist verboten. Voraussetzung für eine Entfernung ist, dass ein triftiger Grund vorliegt und eine Genehmigung vor der Handlung erteilt wurde. Dafür, sowie für die Einhaltung der Vorschriften und Ahndung von Verstößen ist die jeweilige untere Naturschutzbehörde zuständig.

Bereits seit 2012 setzt sich der NABU Brandenburg mit der Aktion "Schwalben Willkommen" gezielt für den Schutz der geschickten Insektenjäger ein. Der Landesverband zeichnet diejenigen Vogelfreunde mit Plakette und Urkunde aus, die sich für den Schutz von Nistplätzen einsetzen und die Ansiedlung von Schwalben gezielt fördern. Seit Beginn des Projektes Mitte 2012 wurden bereits mehr als 600 Plaketten an Schwalbenfreunde in ganz Brandenburg verliehen.


Mehr:
https://brandenburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/18625.html

Internetseite zur Aktion:
https://brandenburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-projekte/schwalben-willkommen/index.html

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Quelle:
Pressedienst, 02.03.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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