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EUROPA/384: EU-Staaten müssen Wiederherstellungsmaßnahmen für beschädigte Ökosysteme vorlegen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 25. September 2014 / Naturschutz & Biodiversität

EU-Staaten müssen Wiederherstellungsmaßnahmen für beschädigte Ökosysteme vorlegen



Ab Freitag müssen Die EU-Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission einen Rahmenplan und Prioritäten für ihre nationalen und regionalen Maßnahmen zur Ökosystemwiederherstellung angeben.

2011 ist in der EU-Biodiversitäts-Strategie beschlossen worden, dass alle EU-Staaten 2014 nationale Pläne vorlegen sollen. Diese sollen zur Erfüllung des EU-Ziels für das Nagoya-Protokoll beitragen, bis 2020 15 Prozent beschädigter Ökosysteme zu restaurieren.

Wie der europäische Umweltinformationsdienst ENDSEurope berichtete, haben die Mitgliedstaaten erheblichen Freiraum bei der Erstellung der Pläne, denn eine Vielzahl von Maßnahmen kann zur Wiederherstellung angerechnet werden. Demnach zählt jede Maßnahme, die den Zustand einer Landschaft oder eines Meeresabschnittes verbessert, als Beitrag zum 15-Prozent-Ziel. Zudem ließe sich das Ziel auf alle Gebiete anwenden, egal wie beeinträchtigt das Ökosystem dort ist, solange eine Verbesserung durchgeführt wird. Das "Greening" urbaner Räume zähle ebenso dazu, wie die Verbesserung der ökologischen Funktionen von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen oder die Verringerung grundsätzlicher Belastungen von Ökosystemen wie die Verringerung von Luftverschmutzung.

Spanien und Großbritannien haben ihre Rahmenpläne bereits eingereicht. [ej]



ENDSEurope
http://www.endseurope.com/

EU-Biodiversitätsstrategie
http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/2020.htm

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Quelle:
EU-News, 25.09.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2014