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EUROPA/212: Energiebinnenmarkt - Energiekonzerne müssen ihre Netze nicht verkaufen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 23.04.2009

Energiebinnenmarkt: Energiekonzerne müssen ihre Netze nicht verkaufen


Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem EU-Parlament bezüglich der Liberalisierung des Energiebinnenmarktes geeinigt. Am Mittwoch wurde der Kompromiss vom Parlament verabschiedet.

Wegen des starken Drucks von Deutschland und Frankreich konnte die EU-Kommission keine umfassende Entflechtung der Strom- und Gasnetze von der Energieproduktion durchsetzen. Stattdessen können Mitgliedstaaten zwischen drei Optionen wählen:

Will ein Land eine möglichst umfassende Trennung, müssen Energiekonzerne ihre Netze entweder verkaufen oder die Aktien separat an der Börse notieren.
Alternativ können die Konzerne ihre Netze an einen unabhängigen Betreiber abgeben. Dieser übernimmt die operationale Kontrolle, während das Unternehmen weiterhin Eigentümer bleibt.
Eine dritte Option, welche unter dem Druck von Deutschland zustande kam, erlaubt den ehemaligen Staatsmonopolen, das Eigentum ihrer Gas- und Stromnetze zu behalten und diese lediglich einer externen Überwachung zu unterstellen.

Mit der neuen Richtlinie wird es für Verbraucher leichter, den Stromanbieter zu wechseln. Ein gebührenfreier Wechsel soll schon nach drei Wochen möglich sein.

Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in spätestens 18 Monaten umsetzen. [sl].

Weitere Informationen:
Verabschiedete Richtlinie
http://www.europarl.europa.eu/sce/data/amend_motions_texts/doc/P6_AMA%282009%290216%28001-001%29_EN.doc


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 14/09, 23.04.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 23.04.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2009