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EUROPA/294: Weg frei für neue Richtlinie über Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - 25. November 2010

Weg frei für neue RoHS-Richtlinie


Das EU-Parlament hat eine Neufassung der Richtlinie über die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten (RoHS) beschlossen. Nun muss der Umweltministerrat im Dezember noch zustimmen.

Die Vollversammlung der EU-Abgeordneten unterstützte damit den vor kurzem ausgehandelten Kompromiss (EU-News 17.11.2010 [31] ). Eine Zustimmung des Ministerrats gilt als wahrscheinlich, auch die EU-Kommission begrüßte den Beschluss des Parlaments. Die RoHS-Richtlinie verbietet bereits die Verwendung von vier Schwermetallen - Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom - sowie zwei Gruppen von bromierten Flammschutzmitteln (PBBs und PBDEs). Allerdings sind begründete Ausnahmen zugelassen (Anhang von RoHS). Die neue Fassung nennt verschiedene Weichmacher und ein weiteres Flammschutzmittel, die zukünftig beschränkt werden könnten. Ein von Umweltverbänden gefordertes schnelles Verbot war nicht durchsetzbar. Der Chemikalienreferent vom Europäischen Umweltbüro (EEB), Christian Schaible, reagierte enttäuscht: "Jede Menge Steuergelder sind in wissenschaftliche Studien geflossen, die Verbote für viele neue Stoffe in Elektrogeräten empfahlen. Diese scheinen aber leider - dank dem Druck von Industrielobbyisten - ignoriert worden zu sein."

Neu ist, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie innerhalb von acht Jahren auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich medizinischer Geräte und Überwachungsinstrumente ausgedehnt wird. Der Umweltausschuss des Parlaments hatte eine frühere Frist gefordert, doch diese Forderung war in den Vermittlungsgesprächen fallengelassen worden. Solarmodule sind wie bisher von der Regelung ausgenommen - bei der Produktion wird teilweise Cadmium eingesetzt. Auch Militärmaterial ist von der Richtlinie ausgenommen (News Klimaretter [32]).

In Übereinstimmung mit der EU-Chemikalienverordnung REACH wird ein Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe eingeführt. Dadurch können "weitere Stoffe anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Kriterien berücksichtigt werden", schreibt die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme. Änderungen erfolgen dann im Ausschussverfahren. Die Vorschriften für Ausnahmen sollen weiter gestrafft werden, um auch der REACH-Verordnung zu genügen.

Sofern der Umweltministerrat der Neufassung zustimmt, tritt die neue Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen. [jg]


Hintergrund

Die RoHS-Richtlinie trat 2003 in Kraft und "hat in der EU und weltweit zu bedeutenden Änderungen bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten geführt, und sie trägt dazu bei, dass zahlreiche seltene Stoffe, die in diesem Bereich Verwendung finden, wiederverwertet werden", berichtet die EU-Kommission. Sie helfe, im Sinne der Strategie Europa 2020 die Ressourceneffizienz in der EU zu steigern. "In wenigstens 15 Rechtssystemen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums" sei sie ebenfalls eingeführt worden.

IP/10/1596 [33]
Pressemitteilung [34] des EU-Parlaments
Reaktion des EEB [35]

[33] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1596&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
[34] http://www.europarl.europa.eu/de/pressroom/content/20101124IPR99509
[35] http://www.eu-koordination.de/eu-postpones-action-on-toxic-e-waste


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Quelle:
EU-News, 25.11.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2010