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MELDUNG/143: Gravierende Mängel im Genehmigungsverfahren für Kohlekraftwerk GKM Block 9 (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 21. Juli 2011

BUND hält Genehmigung für Block 9 nach Gerichtsverhandlung für problematisch

Gravierende Mängel im Genehmigungsverfahren


Stuttgart/Mannheim. Nach dem Abschluss der zweitägigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) sieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg (BUND) mit Spannung dem Urteil entgegen. Landesgeschäftsführer Berthold Frieß: "Die Verhandlung hat deutlich gezeigt, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des geplanten Kohlekraftwerks GKM Block 9 in mehreren Punkten hochproblematisch ist. Wir sind optimistisch, dass das Gericht in seinem Urteil in etwa zwei Wochen unserer Auffassungen in einigen Fragen folgt." In der Verhandlung wurde insbesondere eine stärkere Einbeziehung von Gefährdungen von Mensch und Natur im Umfeld des Kraftwerks gefordert: die hohe Schadstoffbelastung mit dem gesundheitsgefährdenden NO2 (Stickstoffdioxid) in der Mannheimer Umweltzone, die Feinstaubbelastung im Umfeld der Kohlehalden, die über den Grenzwerten liegende nächtliche Lärmbelastung der Menschen in Altrip und die Frage der Unverträglichkeit zusätzlicher Schadstoffbelastungen für umliegende Naturschutzgebiete. Der BUND sieht zudem eine Rechtswidrigkeit der Kraftwerksgenehmigung wegen des Fehlens eines Bebauungsplans.

Viele der aufgeworfenen Fragen haben grundsätzliche Bedeutung und können nur unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben beantwortet werden. Der vom BUND Nordrhein-Westfalen vor dem EuGH durchgesetzten Erweiterung des Klagerechts von Umweltverbänden gegen Großvorhaben kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.

Eine grundsätzliche Kritik des Klägers richtet sich gegen die zuständigen Landesbehörden. Dazu Berthold Frieß: "Sowohl das Regierungspräsidium Karlsruhe als auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) haben in unseren Augen ihren Prüfauftrag und ihre jeweilige Rolle nicht immer im vollen Umfang ausgefüllt. Insbesondere die bereits vorhandenen Belastungen von Mensch und Umwelt durch die bestehenden Kraftwerksblöcke und die bei Inbetriebnahme von Block 9 entstehende Gesamtbelastung wurde von den Behörden viel zu wenig beachtet. Da es sich beim Großkraftwerk Mannheim um eine Gesamtanlage handelt, wäre dies aber zwingend erforderlich gewesen."

Weitere Informationen:
www.bund-bawue.de/gkm9
www.bund.net/klimaschutz


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Quelle:
Presseinformation, 21. Juli 2011
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2011