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MELDUNG/280: Kraftwerk Moorburg - EU-Kommission klagt gegen Deutschland (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 26. März 2015

Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission klagt gegen Deutschland

Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Deutschland missachtet Gesetzesvorgaben


Die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Hintergrund ist eine Missachtung entsprechender Rechtsvorschriften bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks am Standort Hamburg-Moorburg. Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässigerweise umgangen worden ist. Eine solche Alternativenprüfung muss vorgenommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Eine Alternativenprüfung wurde aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen.

Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitionsentscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das heute ohnehin nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden. "Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 13/15, 26.03.2015
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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