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MELDUNG/312: Auch neuer Investorenschutz in TTIP und CETA ermöglicht Konzern-Klagen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 21. April 2016 / Wirtschaft & Ressourcen

Neuer Investorenschutz in TTIP und CETA ermöglicht Konzern-Klagen gegen Umweltschutz


Das neue im Februar 2016 in den CETA-Vertrag eingefügte Investorenschutz-Kapitel ermöglicht es weiterhin, dass Konzerne Staaten wie nach dem alten ISDS-System verklagen können, wenn diese Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit erlassen wollen. Dies zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie.

CETA ist ein derzeit noch nicht gültiger Handelsvertrag zwischen Kanada und der europäischen Union. Die Studie wurde von der Global 2000-Partnerorganisation Friends of the Earth Europe in Zusammenarbeit mit den internationalen NGOs Transnational Institute, Corporate Europe Observatory, dem Forum Umwelt und Entwicklung und dem Canadian Centre for Policy Alternatives verfasst.

Die EU-Kommission verankerte im Februar 2016 ein neues Investitionsgerichtssystem im CETA, nachdem es massive Proteste seitens der Zivilgesellschaft gegen das alte Investorenschutz-System ISDS gegeben hatte. Die EU-Kommission versucht seither die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass es mehr Rechtssicherheit beim Umwelt- und Gesundheitsschutz biete.

Doch die Studie zeigt, dass das neue System (Investment Court System - ICS) genauso negative Auswirkungen auf den Umwelt- und Verbraucherschutz hätte wie das alte ISDS-System. Sie zeigt anhand der fünf bekanntesten Investorenklagen gegen Staaten auf, dass all diese Fälle auch mit dem neuen ICS-System möglich wären. Die Konsequenz: Staaten würden daran gehindert, strengere Regulierungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit durchzusetzen.

Beispielsweise verklagte Vattenfall 2009 Hamburg auf 1,4 Milliarden Euro, weil die Stadt den Betrieb eines Kohlekraftwerks an wasserschutzrechtliche Auflagen geknüpft hatte. Das Streitverfahren wurde beigelegt und Hamburg musste seine Umweltauflagen aufweichen.

Beim ICS handelt es sich nach wie vor um ein paralleles Gerichtssystem, das nationale Gerichte umgeht. Konzernen werden dadurch Sonderregeln eingeräumt. Sie können Staaten auf den Entgang "legitimer Erwartungen" für Gewinne verklagen. Was legitim ist, würde von Fall zu Fall entschieden, kritisiert Global 2000. [Quelle: UDW [1], red. bv]


PM Global 2000
https://www.global2000.at/presse/internationale-studie-zeigt-auch-der-neue-investorenschutz-ttip-und-ceta-ermöglicht-konzern

PM FoEE und englische Langversion der Studie
https://www.foeeurope.org/new-EU-investment-proposal-won't-prevent-corporate-attacks

[1] http://www.eu-umweltbuero.at/cgi-bin/neu/cont.pl?contentart=eunews&id=5544

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Quelle:
EU-News, 21.04.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2016

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