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MELDUNG/346: Taunus - Grundwasserschutz hebelt Windkraft aus (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1103, vom 18. März 2017 - 36. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Taunus: Grundwasserschutz hebelt Windkraft aus


Gleich neun Standorte für Windkraftanlagen sind auf dem Taunuskamm oberhalb von Wiesbaden dem Grundwasserschutz zum Opfer gefallen. Mit Bescheid vom 30. Dez. 2016 hatte das Regierungspräsidium Darmstadt den Bau und Betrieb der neun Windkraftanlagen als unvereinbar mit dem Grund- und Trinkwasserschutz eingestuft. Aus Stollen im Taunus beziehen die Stadtwerke Wiesbaden (ESWE) ein Drittel des in der hessischen Landeshauptstadt benötigten Trinkwassers. Und oberhalb der Stollen ist das Taunusgestein derart klüftig, dass das RP Darmstadt kein Risiko eingehen wollte. Selbst mit Nebenbestimmungen zum Grundwasserschutz wäre die Gefahr zu groß gewesen, dass Schadstoffe beim Bau und Betrieb der Anlagen ins Grundwasser hätten eindringen können. Die ESWE sind aber nicht nur für die Trinkwasserversorgung in Wiesbaden zuständig - die ESWE sind auch Antragsteller zum Bau der Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm! Bei der ESWE hatte man die Ansicht vertreten, dass mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen der Grundwasserschutz trotz der Klüftigkeit des Taunusgesteins gewährleistet werden könnte.

Die ESWE hatten sich auch Rückdeckung bei der HESSENWASSER AG geholt. Der Großwasserlieferant des Rhein-Main-Gebietes hatte ebenfalls versichert, dass alle Grundwasserrisiken bei Bau und Betrieb der Anlagen beherrschbar wären. Kronzeuge der höchst rührigen Gegner der Anlagen war und ist Prof. Dr. Benedikt Toussaint, der in seinem hydrogeologischen Gutachten die Risiken gerade als nicht beherrschbar eingestuft hatte. Das Gutachten von Toussaint hatte umso mehr Gewicht, weil Toussaint bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2006 als Chef der Wasserabteilung in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie gewirkt hatte. Toussaint unterstützt auch an anderen Standorten die Windkraftgegner, wenn es darum geht, die Windkraftanlagen als unvereinbar mit dem notwendigen Grundwasserschutz einzustufen - so beispielsweise auch am Vogelsberg. Seine ablehnende Meinung zu Windkraftanlagen in der Wasserschutzzone III macht Toussaint zudem in Leserbriefen in der FAZ kund. Nach dem spektakulären Antiwindkraftentscheid im Taunus kann man davon ausgehen, dass auch anderenorts die Windkraftgegner verstärkt die Grundwasserschutzkarte spielen werden. In den Zeitungen des Rhein-Main-Gebietes wird angenommen, dass die ESWE gegen den ablehnenden Bescheid des RP Darmstadt klagen wird.


Weitere Informationen zu diesem exemplarischen Disput und darüber hinaus gibt es im Internet auf
www.taunus-wind.de - die Projekthomepage der ESWE-Taunuswind GmbH
www.rettet-den-taunuskamm.de - die Homepage der Windkraftgegner im Taunus.
www.umwelt.niedersachsen.de - dort kann das Merkblatt:
Grundwasserschutz beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2016) heruntergeladen werden.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1103
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017

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