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MELDUNG/405: Erweiterung des Bauzeitenfensters für Nord Stream 2 genehmigt (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 23. Dezember 2019

BSH genehmigt die Erweiterung des Bauzeitenfensters für Nord Stream 2


Hamburg, 23.12.2019 Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Verlegung der Rohrleitungen zur Fertigstellung der Nord Stream 2 Pipeline auf einer Länge von 16,5 km in den Wintermonaten genehmigt.

Die Nord Stream 2 AG hat am 23. September 2019 einen Antrag auf Änderung der 2018 erteilten Genehmigung für die Verlegung der Rohrleitungen gestellt. Es geht um die Genehmigung eines neuen Zeitfensters für die Verlegung der Rohrleitungen auf der verbleibenden Strecke von 16,5 km in der deutschen AWZ Anfang 2020. Dafür ist ein Zeitraum von zweimal fünf Tagen für zwei Stränge veranschlagt. Das Erfordernis eines neuen Zeitfensters entstand aufgrund unvorhersehbarer Verzögerungen außerhalb der deutschen AWZ. Die Pipeline verläuft in der Ostsee südlich von Bornholm durch die Pommersche Bucht nach Lubmin.
Im Fokus der eingegangenen Stellungnahmen standen Auswirkungen auf Rastvögel in diesem für sie bedeutenden Überwinterungsgebiet. Nach sorgfältiger Prüfung hat das BSH keine erheblichen Auswirkungen einer Verlegung im Winter feststellen können. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass sich die Verlegeschiffe sehr langsam fortbewegen (3 bis 5 km am Tag) und deshalb die Störwirkung auch angesichts der kurzen Strecke räumlich und zeitlich eng begrenzt ist.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.12.2019
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2019

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