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ARTENRAUB/028: Chile - Ressourcenklau von Pflanzenvarietäten in großem Stil befürchtet (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 12. Juli 2011

Chile: Ressourcenklau im großen Stil befürchtet

Von Pamela Sepúlveda


Santiago, 12. Juli (IPS) - In Chile fürchten Umwelt- und Indigenenverbände den Diebstahl traditionellen Saatguts und die Öffnung des südamerikanischen Landes für genmanipulierte Organismen. Anlass zur Sorge gibt die Ratifizierung eines Abkommens, das den Züchtern, Entdeckern und Beschaffern neuer Pflanzenvarietäten Anspruch auf Patentschutz gewährt.

Die Ratifizierung der Übereinkunft UPOV 91 im vergangenen Mai ist eine Voraussetzung für das Zustandekommen der Freihandelsabkommen, die Santiago mit Australien, den USA und Japan unterzeichnet hat.

Die Parlamentsdebatte über UPOV 91 lief bereits seit 2009, kam in den letzten Jahren jedoch nicht recht von der Stelle. Erst auf Intervention des chilenischen Staatspräsidenten Sebastián Piñera stimmten die Abgeordneten zu. Sozial- und Umweltverbände fürchten nun, dass die Ratifizierung der Enteignung der Kleinbauern, dem Verlust der Artenvielfalt des Landes und der Einführung transgener Agrarpflanzen Vorschub leisten wird.

"Wir hatten die Abstimmung nicht gewollt, doch die Regierung machte Druck", berichtete Lucía Sepúlveda von der Allianz für bessere Lebensqualität. Die politische Rechte habe sich auf Drängen der Unternehmen geschlossen hinter die Übereinkunft gestellt.

Für ChileBio, die die Agrarchemieunternehmen Monsanto, Bayer, Dow AgroSciences, Syngenta und Pioneer zusammenschließt, erweist sich UPOV 91 als Segen. "Ein bereits existierendes Projekt wird endlich perfektioniert", meinte dazu Miguel Ángel Sánchez, Geschäftsführer von ChileBio.

Dass die Ureinwohner des südamerikanischen Landes nicht befragt worden waren, veranlasste 17 Senatoren dazu, beim Verfassungsgericht vergeblich die Annullierung des Abkommens zu erreichen. Sie argumentierten zudem, dass durch die Übereinkunft das Recht auf Eigentum verletzt und das traditionelle Wissen der indigenen Gemeinschaft dem Vergessen preisgegeben werde.

Dem Abkommen zufolge darf eine Pflanze, die weder kommerziell gehandelt noch in einem offiziellen Pflanzenregister erscheint, als 'neu' oder 'anders' bezeichnet werden. Es ermöglicht einem Unternehmen, sich das Wissen und die Artenvielfalt von bäuerlichen oder indigenen Gemeinschaften anzueignen. "Was fehlt ist ein Regulierungsmechanismus, der verhindert, das unsere Gesetze dem Ressourcenklau dienen. In unserem Land werden vor allem die großen Unternehmen geschützt", sagte Lucía Sepúlveda. (Ende/IPS/kb/2011)


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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2011