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ARTENSCHUTZ/158: Bonner Konvention - Überwiegend positive Bilanz der Konferenz in Quito (OceanCare)


OceanCare - News, 10. November 2014

Bonner Konvention: Überwiegend positive Bilanz



Die Meeresschutzorganisation OceanCare zieht eine überwiegend positive Bilanz der Vertragsstaatenkonferenz (CoP) der Bonner Konvention (Abkommen zum Schutz wandernder Tierarten - CMS), die gestern in Quito zu Ende ging. Sowohl der Vorschlag Norwegens, den Eisbären in Anhang II der Konvention aufzunehmen, als auch jener der EU, dem Cuvier-Schnabelwal im Mittelmeer den höchsten Schutzstatus zukommen zu lassen (Anhang I), wurden angenommen. Sehr positiv ist auch der verbesserte Schutzstatus einer Reihe von Hai- und Rochenarten. Ein Wermutstropfen ist, dass ein Mechanismus zur Evaluierung der Umsetzung beschlossener Schutzmassnahmen von der EU verhindert wurde. Die Schweizer Delegation hingegen begrüsste zuvor ein solches Prüfverfahren und wäre auch bereit gewesen, Mittel für die Unterstützung eines solchen Prozesses bereitzustellen.

Eisbär: Listung auf Anhang II erfolgreich

Eisbären sind in hohem Masse für das Leben im Meereshabitat der Arktis spezialisiert, und es ist nicht zu erwarten, dass sie sich an Szenarios mit deutlich verminderter Eisdecke anpassen können. Wenn die Klimatrends so weiterlaufen, wird im Zuge der nächsten 100 Jahre der grösste Teil des Lebensraumes des Eisbären unbewohnbar werden.

Die Listung des Eisbären in Anhang II sendet ein starkes Signal an die internationale Gemeinschaft um volle Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Aufgabe, die Auswirkungen des Klimawandels in der sensiblen Region Arktis zu mindern. Das kann nicht alleine von den Arktis-Anrainerstaaten geleistet werden. Die Annahme des Listungsvorschlags spricht implizit auch dafür, dass jene Staaten, die nicht Anrainer der Arktis sind, ihre Aktivitäten strikt kontrollieren, wenn sie die Arktis-Umwelt und wichtige Lebensräume des Eisbären berühren.

"Dies ist die letzte Chance für den König der Arktis und eine klare Aufforderung an die Staatengemeinschaft Verantwortung zu übernehmen und alles daran zu setzen, den Lebensraum Arktis zu erhalten", sagt Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare.

Höchstes Schutzniveau für Cuvier-Schnabelwal im Mittelmeer

Durch die Aufnahme des Cuvier-Schnabelwals im Mittelmeer in den Anhang I werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Schutzmassnahmen für diese tief tauchende Art umzusetzen. Dieses höhere Schutzniveau betrifft auch die Auswirkungen von intensivem Unterwasserlärm, der unter anderem von seismischen Explorationen von Öl- und Gas-Vorkommen im Meeresgrund ausgeht. Dies steht im Einklang mit EU-Richtlinien, die Umweltverträglichkeitsprüfungen für solche Vorhaben verlangen.

"Massenstrandungen von Schnabelwalen im Mittelmeer sollen endlich der Vergangenheit angehören. In Zukunft liegt es ausschliesslich an der Umsetzung der gefassten Beschlüsse, die seltene Schnabelwalart vor intensivem Schall zu bewahren", hofft Entrup. Nahezu 50% (25/54) aller bekannten Massenstrandungen mit Cuvier-Schnabelwalen fanden im Mittelmeer statt.

Verbesserte Umsetzung von Schutzmassnahmen vertagt

Ein Prüfverfahren für die Implementierung der Beschlüsse der Vertragsstaaten der Bonner Konvention, wie es vom CMS-Sekretariat vorgeschlagen worden war, scheiterte leider am Widerstand der EU und wurde auf die nächste Sitzung des Standing Committee in eineinhalb Jahren vertagt. "Die Umsetzung beschlossener Schutzmassnahmen zu überprüfen und bei Versagen eines Mitgliedstaats geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen, ist eine Herausforderung, vor der viele internationale Abkommen stehen. Artenschutz kann kein Lippenbekenntnis sein, er muss tatsächlich stattfinden", kritisiert Nicolas Entrup dieses Verhalten der EU-Delegation.

"Artenschutz steht und fällt mit der tatsächlichen Umsetzung der beschlossenen Schutzmassnahmen. Was die Ergebnisse dieser Vertragsstaatenkonferenz wert sind, wird die Zeit weisen. Zeit, die viele der betroffenen Tierarten nicht haben. Daher fordern wir die Vertragsstaaten - denen wir zu ihren Beschlüssen gratulieren - dazu auf, ab heute Verantwortung für den Schutz des Cuvier-Schnabelwals, des Eisbären und vieler weiterer Tierarten zu übernehmen. Ein Schritt in diese Richtung ist die korrekte Prüfung der Umweltauswirkungen vor menschlichen Eingriffen in den Lebensraum der Arten", so Entrup abschliessend.

OceanCare an der CMS/Bonner Konvention

Die Bonner Konvention ist Bestandteil des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und widmet sich dem Schutz wandernder Tierarten. Für OceanCare ist dieses globale Abkommen ein wichtiges Instrument, um für strikteren Schutz mariner Arten einzutreten. Initiativen zur Reduktion der Gefahren durch Unterwasserlärm bilden den thematischen und der Schutz von Waltieren im Mittelmeer den regionalen Schwerpunkt für die Organisation. OceanCare agiert als offiziell anerkannte Partnerin des regionalen Walschutzabkommens im Mittelmeer ACCOBAMS. Ehrenamtlich fungiert OceanCare Präsidentin Sigrid Lüber auch als Vize-Vorsitzende der gemeinsamen Unterwasserlärm-Arbeitsgruppen der drei Abkommen CMS, ACCOBAMS und ASCOBANS.

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Quelle:
News vom 10. November 2014
Herausgeber: Verein OceanCare
Oberdorfstr. 16, Postfach 372, Ch-8820 Wädenswil
Tel.: +41 (0) 44 780 66 88, Fax: +41 (0) 44 780 66 08
E-Mail: info[at]oceancare.org
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2014