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FISCHEREI/130: Bericht zur EU-Verordnung gegen Illegale Fischerei (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Montag, 08. Februar 2016 / Wasser & Meere

Bericht zur EU-Verordnung gegen Illegale Fischerei


Die 2010 erlassene EU - Verordnung gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) ist ein grundlegendes Instrument der Union zur Durchsetzung von legaler und nachhaltiger Fischerei. Der World Wide Fund for Nature (WWF) hat einen Bericht veröffentlicht, der Erfolge und Verbesserungsvorschläge zu der EU-Verordnung sowie die Rolle der EU im Kampf gegen illegale Fischerei herausarbeitet.

Mit der IUU-Verordnung habe die EU eine Vorreiterrolle im Kampf gegen illegale Fischerei eingenommen und setze internationale Standards. Zentrale Bestimmung der Verordnung ist die Fangbescheinigungsregelung. Diese legt fest, dass die Flaggenstaaten, die Fischereierzeugnisse in die EU exportieren, die Herkunft und Legalität ihres Fisches validieren müssen. Die zweite zentrale Bestimmung ist das Kartenverfahren gegen Drittstaaten. In diesem Prozess prüft die EU-Kommission, ob die Drittländer ihre Pflichten als Flaggen-, Küsten-, Hafen- oder Marktstaat nach internationalem Recht erfüllen. Sollte dies nicht geschehen, werden förmliche Verwarnungen (gelbe Karte) ausgesprochen oder die Fischereierzeugnisse nicht mehr auf dem EU-Markt zugelassen (rote Karte).

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Verordnung seit 2010 dazu beigetragen hat die Standards in der Bewirtschaftung von Fischereien in Drittländern, also die Länder, deren Flotten die EU mit Fischereierzeugnissen beliefern oder ihre Flagge ausländischen Schiffen zur Verfügung stellen, anzustoßen. Allerdings zeigt der WWF Bericht auch, dass es noch Nachbesserungsbedarf in der EU-weit einheitlichen Umsetzung der Verordnung gibt. So würden beispielsweise die Standards der Risikobewertung und Konzepte zur Prüfung der Fangbescheinigungen je nach Mitgliedstaat stark variieren. Ein weiteres Problem sei der Abgleich und die gemeinsame Nutzung von Informationen, da die EU-weit 250 000 eingehenden Fangbescheinigungen bisher oft noch in Papierform vorliegen. Daher müsse der Aufbau einer zentralen Datenbank durch die Kommission Priorität haben.

Ausführliche Informationen zur Umsetzung der Bestimmungen und Unterschieden in den einzelnen Mitgliedstaaten sind im Bericht zu finden. [ab]


WWF-Bericht zur Umsetzung der EU-Verordnung
http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/IUU-Report.pdf

EU-Verordnung gegen Illegale Fischerei
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/illegal_fishing/index_de.htm

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Quelle:
EU-News, 08.02.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2016

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