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AKTION/016: Kiebitzschutz - Landwirte können helfen (Kreis Soest)


Kreis Soest - Pressemitteilung von Freitag, 28. März 2014

Kiebitzschutz: Landwirte können helfen

Finanzieller Ausgleich möglich - Brutzeit von März bis Anfang Juni



Kreis Soest (kso.2014.03.28.151.mk/-rn). Mit Frühlingsbeginn kehrt der Kiebitz in unsere heimische Feldflur zurück. Bei Gesprächen mit Landwirten vor Ort wird immer wieder deutlich, wie selten die Art geworden ist. Schon seit einem längeren Zeitraum ist der Kiebitz auf der Roten Liste in NRW als gefährdet eingestuft. "Alle Landwirte, aber auch alle Besucher der Feldflur können helfen, dass es dem Kiebitz wieder besser geht", appelliert Marianne Rennebaum, Chefin der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Soest.

Dieser metallisch glänzende Vogel mit seiner langen Haube brütet bevorzugt auf Flächen, die für Sommerkulturen vorgesehen sind. Häufig sind es frisch gepflügte Zwischenfruchtäcker, die auf die Einsaat warten. Damit die Bestände nicht weiter abnehmen, sollten Besucher der Feldflur darauf achten, dass sie Störungen, zum Beispiel durch Hunde, an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni) vermeiden.

Landwirte können den Kiebitzen ein ausreichendes bearbeitungsfreies Zeitfenster für ein Schlüpfen der Jungen aus dem Erstgelege geben, indem sie bearbeitungsfreie Schonzeiten beim Ackerbau einhalten. Marianne Rennebaum: "Oft sind nur wenige zusätzliche bearbeitungsfreie Tage notwendig, damit der Kiebitz sein Brutgeschäft erfolgreich abschließen kann."

Der Kreis Soest bittet um Unterstützung beim Schutz des Kiebitzes. Er weist darauf hin, dass es einen finanziellen Ausgleich für die Bereitschaft gibt, den Bearbeitungszeitpunkt auf Kiebitzflächen zu verschieben. Landwirte, die auf ihren Flächen Kiebitze feststellen, sind deshalb aufgerufen, sich bei Marko Kneisz in der Unteren Landschaftsbehörde unter der Telefonnummer 02921/302544 zu melden.

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Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 28. März 2014
Kreis Soest
Pressereferent Wilhelm Müschenborn (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014