Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

BIENEN/127: Maßnahmen zum Schutz von Bienen vor "Amerikanischer Faulbrut" haben gegriffen (Kreis Borken)


Kreis Borken - Pressemitteilung von Freitag, 6. Mai 2011

Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von Bienenvölkern vor der "Amerikanischen Faulbrut" haben gegriffen: Sperrbezirk in Stadtlohn wird aufgehoben


Stadtlohn/Kreis Borken. Der Sperrbezirk, der Anfang April in Stadtlohn zum Schutz vor der weiteren Verbreitung der "Amerikanischen Faulbrut" eingerichtet wurde, wird ab sofort wieder aufgehoben. Das teilt jetzt Veterinär Dr. Markus Nieters vom Kreis Borken mit. In zwei Bienenständen nördlich und östlich von Stadtlohn hatte der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises am 8. April 2011 die "Amerikanische Faulbrut" festgestellt und daher zum Schutz weiterer Bienenvölker einen Sperrbezirk festgelegt. Nachdem nun die Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche gegriffen haben, können laut Dr. Nieters dort wieder Bienenvölker frei transportiert werden - zum Beispiel "um in den Raps zu wandern". In diesem Zusammenhang weist er aber darauf hin, dass Transporte generell nur mit der vorgeschriebenen amtstierärztlichen Bescheinigung nach õ 5 Bienenseuchenverordnung zulässig sind. Antragsmuster gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de. Den raschen Erfolg bei der Bekämpfung der "Amerikanischen Faulbrut" führt Dr. Nieters vor allem auf die gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Bienenseuchensachverständigen und dem vom Seuchenausbruch betroffenen Imker zurück.


Zum Hintergrund:

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) hervorgerufene ansteckende Bienenseuche, bei der die Bienenbrut in ihren Zellen verfault ("Faulbrut"). Für Menschen ist die AFB unbedenklich, der Erreger ist nur für Bienen gefährlich. Der Honig aus infizierten Völkern darf daher bedenkenlos vermarktet werden. Das Bakterium, das für die Faulbrut verantwortlich ist, wird auf vielfältige Weise von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreitet. Das kann zum Beispiel über räubernde Bienen, infizierten Futterhonig, infizierte Geräte und Beute passieren. Unter Umständen können von der Infektion bis zum Ausbruch der Seuche sogar Jahre vergehen. Der Erreger selber kann als Spore über 30 Jahre in der Umwelt überleben. Anders als in anderen Ländern ist in Deutschland die Bekämpfung dieser Seuche mittels Antibiotika verboten. Daher sind im deutschen Honig auch keine Antibiotika enthalten.


*


Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 6. Mai 2011
Kreis Borken, Büro des Landrats, Pressestelle
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Telefon: (02861) 82 21-07 / 09, Fax: (02861) 82-13 41
E-Mail: pressestelle@kreis-borken.de
Internet: www.kreis-borken.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2011