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BIENEN/139: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Schutz der gentechnikfreien Honigproduktion ab (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 29. März 2012 / PM 035 - 12/LFGS Gentechnik

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Schutz der gentechnikfreien Honigproduktion ab



Bund Naturschutz fordert Agrarministerin Aigner auf, endlich gesetzlich verpflichtende Abstandsregelungen von Gentechnikfeldern zu Bienenstöcken im deutschen Gentechnikgesetz zu verankern

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.3.2012 sollen Imker keinen Rechtsanspruch auf Schutzvorkehrungen haben, wenn auf Feldern in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Bienenstände gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau kommen. Im beklagten Fall war der Honig des Imkers Karl-Heinz Bablock aus Kaisheim im Landkreis Donau-Ries mit gentechnisch verändertem Pollen der insektengiftigen Maispflanze Mon810 aus einem staatlichen Versuchsanbau des Freistaats Bayern verunreinigt worden. Der Europäische Gerichtshof hatte dazu am 6.9.2011 festgestellt, dass dieser so verunreinigte Honig nicht mehr verkehrsfähig ist.

Der Bund Naturschutz sieht im gestrigen Urteil seine Befürchtungen bestätigt, dass Imker und Landwirte schutzlos den Interessen der Gentechnikkonzerne ausgesetzt sind.

"Bundesagrarministerin Ilse Aigner hätte schon längst die gesetzlichen Grundlagen schaffen können und müssen, damit gentechnisch veränderter Pollen erst gar nicht in den Honig gelangt", so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender. Rechtsgrundlage könnte ein geändertes Gentechnikgesetz sein. Dort müsste ein Abstand von Gentechnikfeldern zu Bienenständen festgelegt werden, der geeignet ist, den Eintrag von gentechnisch verändertem Pollen in Honig zu verhindern. Angesichts eines Flugradius der Bienen von 5 km und mehr fordert der BN wie auch Imker einen Mindestabstand von 10 km zwischen bestehenden Imkereien und Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder freigesetzt werden. "Angesichts drohender neuer EU-Anbauzulassungen für gentechnisch veränderten Mais (verschiedene insekten- und herbizidresistente Pflanzen) ist es umso unverständlicher, dass Imker keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben sollen, so Weiger." Der Bund Naturschutz sieht mit Sorge, dass die für den Bereich Gentechnik zuständige Bundesagrarministerin Ilse Aigner sich in Brüssel nicht gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen wendet. "Ministerin Aigner gibt ständig grünes Licht, wenn die EU-Zulassung weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen für den Import und für die Verwendung als Futter- und Lebensmittel ansteht. Zudem blockiert Deutschland Pläne, den EU-Mitgliedstaaten zu erlauben, eigenständig den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten. Dies alles sind Entscheidungen gegen den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die sich nach wie vor mehrheitlich Lebensmittel ohne Gentechnik wünschen, auch im tierischen Bereich", so Weiger.

"Derzeit sind in der EU 45 gentechnisch veränderte Pflanzen als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Werden sie zu Lebensmitteln verarbeitet, sind diese kennzeichnungspflichtig, werden sie jedoch verfüttert - etwa an Schweine, Kühe und Geflügel -, müssen die von diesen Tieren gewonnenen Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier nicht gekennzeichnet werden", betont Dr. Martha Mertens, Sprecherin des BN Arbeitskreises Gentechnik. "Auch das umstrittene Prüfverfahren für gentechnisch veränderte Organismen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist noch nicht verbessert worden", so Mertens weiter, "was bedeute, dass vor der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen keine umfassende Risikoprüfung vorgesehen ist."

Autor: Marion Ruppaner

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Quelle:
Presseinformation, 29.03.2012
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2012