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CHEMIE/304: BUND darf Bayerpestizide bienengefährlich nennen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 11. März 2015 / Verbraucherschutz

BUND darf Bayerpestizide bienengefährlich nennen


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochterfirma der Bayer AG, gewonnen.

Nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11. März darf der Umweltverband wieder uneingeschränkt sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizide für Bienen gefährlich sind. Und er darf darauf hinweisen, dass das Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" eine Irreführung von Verbrauchern ist.

Der BUND fordert nun, dass Bayer seine für Bienen riskanten Produkte sofort vom Markt nimmt. Zudem sei der Verkauf von thiaclopridhaltigen Pestiziden auf allen Märkten einzustellen, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Die EU müsse die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.

Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte Ende 2014 eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Der Konzern hatte argumentiert, der BUND habe die Bayer-Produkte "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan" ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe eine gültige Zulassung und werde vom BVL als "bienenungefährlich" eingestuft. Neonikotinoidwirkstoffe gelten als mitverantwortlich für das weltweit vorkommende Bienenvölkersterben. Daher hatte die EU-Kommission seit Dezember 2013 zunächst auf zwei Jahre befristet die Zulassung von drei Neonikotinoiden für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Gerichtshof der EU.

Ausgelöst worden war der Streit durch den vom BUND 2014 veröffentlichten Einkaufs-Check "Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten". Darin wies der Umweltverband darauf hin, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren von Unkraut- und Insektenbekämpfungsmitteln informierten. [mbu]

Zum Rechtsstreit BUND-Bayer
http://www.bund.net/bayer

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Quelle:
EU-News, 11.03.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2015

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