Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

EUROPA/206: Biokraftstoffe - Kommission nimmt Bericht über indirekte Landnutzungsänderungen an (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 22. Dezember 2010

Biokraftstoffe: Kommission nimmt Bericht über indirekte Landnutzungsänderungen an


Die Kommission hat heute einen Bericht über indirekte Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen veröffentlicht. In diesem Bericht wird anerkannt, dass die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielt werden soll, durch indirekte Landnutzungsänderungen beeinträchtigt werden kann, es wird aber auch auf eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren bei den heutigen Modellen hingewiesen. Weiter wird angekündigt, dass die Kommission eine Folgenabschätzung durchführen und gegebenenfalls Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften erwägen wird. Falls es erforderlich ist, wird die Kommission eine vorbeugende Strategie in dieser Frage empfehlen. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Arbeiten in diesem Bereich fortführen, um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen, und um ihren künftigen Berichtspflichten zu diesem Thema nachzukommen.

Energiekommissar Günther Oettinger sagte dazu: "Die potenziellen Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen müssen in unserer Biokraftstoff-Politik ausreichend berücksichtigt werden. Es liegt in unserem Interesse, diese Frage gründlich zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften schädliche Auswirkungen verhindern."

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard kommentierte: "Wir müssen sicherstellen, dass durch die Biokraftstoffe, die wir durch unsere Maßnahmen fördern, auch tatsächlich eine deutliche Reduzierung der Treibhausgase erreicht wird. Wir haben zwar strenge Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biokraftstoffen festgelegt, aber wir dürfen unerwünschte Auswirkungen, die infolge der zusätzlichen Nachfrage möglicherweise weltweit entstehen, nicht einfach ignorieren. Die Maßnahmen in diesem Bereich sollten einer vorbeugenden Strategie folgen."

In dem heute angenommenen Bericht werden die Analysen zusammengefasst, die die Kommission während der letzten beiden Jahre durchgeführt hat; dazu gehört unter anderem ein Überblick über die Ergebnisse der Konsultationen zu diesem Thema, in die sowohl Experten als auch die breite Öffentlichkeit einbezogen waren.

Die Kommission wird sich nun darauf konzentrieren, die in die engere Wahl genommenen möglichen strategischen Ansätze eingehend zu prüfen, und das Ergebnis spätestens im Juli 2011 vorlegen. Gleichzeitig wird sie gegebenenfalls einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität präsentieren.

Sollte die bevorstehende Folgenabschätzung zu dem Schluss kommen, dass gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, wird die Kommission dafür sorgen, dass sich künftige politische Entscheidungen auf die besten und genauesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen. In der Folgenabschätzung werden die folgenden Handlungsoptionen geprüft:

vorerst kein Tätigwerden, aber weitere Überwachung,
Erhöhung der Mindestschwellenwerte für die Treibhausgasreduktion für Biokraftstoffe,
Einführung zusätzlicher Nachhaltigkeitsanforderungen für bestimmte Kategorien von Biokraftstoffen,
Zuweisung einer den geschätzten Auswirkungen der indirekten Landnutzungsänderungen entsprechenden Menge von Treibhausgasemissionen an Biokraftstoffe.


Hintergrund:

In der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität aus dem Jahr 2009 waren Ziele vorgegeben, die bis 2020 zu erreichen sind, nämlich 10% Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor und 6% Senkung der Treibhausgasintensität der im Verkehr eingesetzten Kraftstoffe. Biokraftstoffe werden voraussichtlich ganz erheblich zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Um negative Nebenwirkungen zu vermeiden, sind in beiden Richtlinien Nachhaltigkeitskriterien vorgesehen, die Biokraftstoffe erfüllen müssen, um auf diese Ziele angerechnet werden zu können. Zu diesen Kriterien gehört, dass die Umwandlung von Flächen mit großer Artenvielfalt und Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Feuchtgebiete untersagt ist. Darüber hinaus muss durch Biokraftstoffe gegenüber der Verwendung von fossilen Brennstoffen eine bestimmte Menge an Treibhausgasemissionen eingespart werden.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein Teil der wachsenden Nachfrage nach Biokraftstoffen durch die Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen weltweit gedeckt wird. Dies könnte indirekt zu Emissionen im Zusammenhang mit der Umwandlung von Flächen führen. Daher muss die Kommission die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen auf die Treibhausgasemissionen prüfen und gegebenenfalls gesetzgeberische Maßnahmen vorschlagen, um diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Will man die Auswirkungen der Treibhausgase infolge indirekter Landnutzungsänderungen abschätzen, müssen Auswirkungen in die Zukunft projiziert werden, was große Unsicherheitsfaktoren beinhaltet, da künftige Entwicklungen nicht notwendigerweise den Trends der Vergangenheit folgen. Die geschätzten Auswirkungen können nur durch Modelle ermittelt werden. In diesem Zusammenhang erkennt die Kommission an, dass es noch eine Reihe von Mängeln und Unsicherheitsfaktoren auszuräumen gibt, die sich erheblich auf die Ergebnisse auswirken könnten.


Weitere Informationen:

Informationen zu Biokraftstoffen finden Sie hier http://ec.europa.eu/energy/renewables/biofuels/biofuels_en.htm

Studien zu Landnutzungsänderungen finden Sie hier http://ec.europa.eu/energy/renewables/studies/land_use_change_en.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


*


Quelle:
Pressemitteilung, 22.12.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2010