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EUROPA/441: EU-Kommission will Pestizidgrenzwert für US-Importe anheben (GLOBAL 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 2. Mai 2019

Global 2000 fordert Fairness für Erdäpfelbauern und Bienen

EU-Kommission will Pestizidgrenzwert für US-Importe anheben - EU-Parlament erhebt Einspruch - Mitgliedstaaten am Zug


Global 2000 fordert Fairness für Erdäpfelbauern und Bienen Wien, Brüssel, am 2. Mai 2019 - Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 appelliert an Landwirtschaftsministerin Köstinger, die Anhebung des EU-Grenzwerts für das Insektizid Clothianidin in Erdäpfeln zu verhindern. Clothianidin ist eines von drei Neonicotinoiden, die im April des Vorjahres, aufgrund der unmittelbahren Gefahr für Bienen, in der gesamten EU verboten wurden. Mit dem Vorschlag zur Anhebung des EU-Grenzwertes reagiert die Europäischen Kommission auf einen Antrag aus den USA für eine Einfuhrtoleranz. Der EU-Grenzwert soll von 0,03 mg/kg auf 0,3 mg/kg angehoben werden, da in den USA, ebenso wie in Kanada, Clothianidin noch immer in der Erdäpfelproduktion Einsatz findet. Doch im März 2019 hatte sich überraschend das Europaparlament in einer Resolution gegen die vorgeschlagene Grenzwert-Anhebung ausgesprochen. Darin erinnert das Parlament daran, dass Clothianidin deshalb verboten wurde, weil es Bienen und andere Bestäuber "auf einer globalen Skala" schädigt und fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Als erster Mitgliedsstaat hat nun Frankreich die mögliche Anhebung der Einfuhrtoleranz eines EU-weit verbotenen und für Bienen giftigen Neonicotinoids als "völlig inakzeptabel" bezeichnet.

"Es ist nicht fair, wenn von europäischen Bauern hohe Umweltstandards verlangt werden und gleichzeitig für Importware die Standards abgesenkt werden. Damit wird die umweltschädlichste Form der Landwirtschaft jeweils belohnt. Doch das Artensterben kennt keine Landesgrenzen ", sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: "Die Ministerin hat eine historische Chance, gegen unfaire Wettbewerbsbedingungen und zugleich für den Schutz der Artenvielfalt einzutreten!"

Hintergrund: Internationale Handelsabkommen und Europäisches Recht

Für Pestizidanwendungen, die in der Europäischen Union nicht (mehr) zugelassen sind, wird die zulässige Rückstandshöchstmenge gemäß EU-Höchstgehalte-Verordnung auf einen Minimalwert, die sogenannte Bestimmungsgrenze, abgesenkt. Wenn Drittländer, in denen die Verwendung des betreffenden Pestizids erlaubt ist, diesen Minimalwert nicht einhalten können, haben sie im Rahmen von WTO-Vereinbarungen die Möglichkeit, eine höhere Rückstandshöchstmenge zu beantragen. Solche "Einfuhrtoleranzen" können, auch das regelt die EU-Höchstgehalt-Verordnung, gewährt werden, um den "Erfordernissen des internationalen Handels gerecht zu werden", sofern eine Risikobewertung ergibt, dass das betreffende Lebens- oder Futtermittel, auch bei der beantragten Rückstandshöchstmenge, sicher für den Verzehr ist. Auswirkungen auf die Umwelt in den Herkunftsländern wurden bisher nicht berücksichtigt.

Da Clothianidin nicht wegen Risiken für die Gesundheit, sondern wegen Risiken für die Umwelt verboten wurde, könnte das Beharren auf dem niedrigen EU-Grenzwert (Bestimmungsgrenze) zum Präzedenzfall für zukünftige Fälle werden , die ähnlich gelagert sind. "Angesichts der globale Dimension des Bienensterbens und der daraus resultierenden Bedrohung für die Welternährung, hätte die EU im Falle einer Anfechtung vor der WTO überzeugende Argumente, um ihre Entscheidung zu rechtfertigen.", so Burtscher-Schaden abschließend.

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Quelle:
Presseinformation, 02.05.2019
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2019

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