Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium -
26.09.2019
Nitratrichtlinie: Bundesregierung sendet weitere Vorschläge zur Anpassung der Düngeverordnung nach Brüssel
Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben heute weitergehende Vorschläge zur von der EU-Kommission geforderten Verschärfung der Düngeverordnung nach Brüssel gesandt. Um das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen hatten sich die Ressorts auf diese Maßnahmen verständigt. Mit den nun vorgelegten Nachbesserungen soll der Nitrateintrag ins Grundwasser weiter reduziert werden - auch die Bundesländer stehen bei der Umsetzung in der Pflicht. Beispielsweise bei der Entwicklung eines geeigneten Überwachungs- und Monitoringkonzepts.
Der heutigen Übersendung vorausgegangen war ein Treffen der beiden Ministerinnen mit dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 28. August 2019 in Brüssel. In dem Gespräch wurde bekräftigt, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen.
Die jetzt vorgelegten Vorschläge umfassen unter anderem:
Zudem wurde der Kommission ein detaillierter und aktualisierter Zeitplan zur Änderung der Düngeverordnung mit der offiziellen Mitteilung vorgelegt.
Die Europäische Kommission wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.
Hintergrund:
Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt. Der
Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine
weiteren "zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen" zum Schutz
der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft
ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin
ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft
getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des
Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des
Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische
Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus
2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren
ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die
notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen
hat.
*
Quelle:
Pressemitteilung 195/19, 26.09.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat MK1, Pressestelle
Hausanschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang